Während das
Bildungsministerium bisher öffentlich äußerte, dass die Anzahl der
eingestellten Lehrer*innen ausreichend sei, geht die GEW Thüringen davon
seit geraumer Zeit nicht aus. „Anhand der Verwaltungsvorschrift ist nun
leider eingetreten, wovor wir schon lange gewarnt haben - eine
Verwaltung des Mangels. Solange die Landesregierung an der
Schuldenbremse und damit am Stellenabbaupfad im Bildungsbereich klebt,
wird sich daran nichts ändern, sondern in den nächsten Jahren weiter
verschärfen“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.
Wenn aber das notwendige Personal für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend vorhanden ist und das Schulamt eingreifen muss, was bedeutet diese Mangelverwaltung für die Schulen, für die Lehrer*innen und damit letztlich auch für die Schüler*innen ganz konkret?
- Abordnungen von Lehrer*innen sind keine Ausnahme mehr, sondern werden die Regel: die notwendige Konstanz in der Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehung wird erschwert,
- Zeitabläufe können nicht eingehalten werden, eine Planungssicherheit für die Schulen ist nicht mehr gegeben,
- Kürzung von Stundentafeln,
- Kürzung der Angebote von Arbeitsgemeinschaften,
- Kürzung der Stunden der notwendigen Beratungslehrer*innen,
- Kürzung der Betreuung der Lehramtsanwärter*innen,
- Stundenausfälle aufgrund fehlender Vertretungsreserve,
- Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Lehrer*innen und damit absehbar eine weitere Steigerung der Langzeiterkrankungen,
- Verschlechterung der Lehrer*innenausbildung.
Wir fordern das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, die Umsetzung des Personalsentwicklungskonzeptes 2013 vollumfänglich zu gewährleisten. „Das setzt voraus, die sich zuspitzende personelle Situation an den Thüringer Schulen einzugestehen. Im Interesse der Lehrerinnen und Erzieherinnen wünschen wir uns, dass das Ministerium gemeinsam mit uns nach Lösungen sucht. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Eltern, Schülerinnen und Schüler", so Kathrin Vitzthum.
Mitteilung der GEW Thüringen am 03.06.2016
Wenn aber das notwendige Personal für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend vorhanden ist und das Schulamt eingreifen muss, was bedeutet diese Mangelverwaltung für die Schulen, für die Lehrer*innen und damit letztlich auch für die Schüler*innen ganz konkret?
- Abordnungen von Lehrer*innen sind keine Ausnahme mehr, sondern werden die Regel: die notwendige Konstanz in der Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehung wird erschwert,
- Zeitabläufe können nicht eingehalten werden, eine Planungssicherheit für die Schulen ist nicht mehr gegeben,
- Kürzung von Stundentafeln,
- Kürzung der Angebote von Arbeitsgemeinschaften,
- Kürzung der Stunden der notwendigen Beratungslehrer*innen,
- Kürzung der Betreuung der Lehramtsanwärter*innen,
- Stundenausfälle aufgrund fehlender Vertretungsreserve,
- Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Lehrer*innen und damit absehbar eine weitere Steigerung der Langzeiterkrankungen,
- Verschlechterung der Lehrer*innenausbildung.
Wir fordern das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, die Umsetzung des Personalsentwicklungskonzeptes 2013 vollumfänglich zu gewährleisten. „Das setzt voraus, die sich zuspitzende personelle Situation an den Thüringer Schulen einzugestehen. Im Interesse der Lehrerinnen und Erzieherinnen wünschen wir uns, dass das Ministerium gemeinsam mit uns nach Lösungen sucht. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Eltern, Schülerinnen und Schüler", so Kathrin Vitzthum.
Mitteilung der GEW Thüringen am 03.06.2016
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