Freitag, 3. Juni 2016

Kapitulation vor dem Personalmangel an Thüringer Schulen: Die neue Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2016/17

In der durch das Bildungsministerium erlassenen neuen Verwaltungsvorschrift steht nun erstmals die Vorgabe, das Schulamt solle „in die Klassen- und Kursbildung regulierend eingreifen, wenn die Unterrichtsabsicherung einzelner Klassen bzw. Kurse oder an bestimmten Schulen gefährdet ist“. Die GEW Thüringen wertet diesen Passus als Eingeständnis der sich verschärfenden Personalsituation an den Thüringer Schulen, die seit dem Amtsantritt der rot-rot-grünen Landesregierung leider an Dynamik gewonnen hat.
Während das Bildungsministerium bisher öffentlich äußerte, dass die Anzahl der eingestellten Lehrer*innen ausreichend sei, geht die GEW Thüringen davon seit geraumer Zeit nicht aus. „Anhand der Verwaltungsvorschrift ist nun leider eingetreten, wovor wir schon lange gewarnt haben - eine Verwaltung des Mangels. Solange die Landesregierung an der Schuldenbremse und damit am Stellenabbaupfad im Bildungsbereich klebt, wird sich daran nichts ändern, sondern in den nächsten Jahren weiter verschärfen“, so Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen.

Wenn aber das notwendige Personal für die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift nicht ausreichend vorhanden ist und das Schulamt eingreifen muss, was bedeutet diese Mangelverwaltung für die Schulen, für die Lehrer*innen und damit letztlich auch für die Schüler*innen ganz konkret?
- Abordnungen von Lehrer*innen sind keine Ausnahme mehr, sondern werden die Regel: die notwendige Konstanz in der Lehrer*innen-Schüler*innen-Beziehung wird erschwert,
- Zeitabläufe können nicht eingehalten werden, eine Planungssicherheit für die Schulen ist nicht mehr gegeben,
- Kürzung von Stundentafeln,
- Kürzung der Angebote von Arbeitsgemeinschaften,
- Kürzung der Stunden der notwendigen Beratungslehrer*innen,
- Kürzung der Betreuung der Lehramtsanwärter*innen,
- Stundenausfälle aufgrund fehlender Vertretungsreserve,
- Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Lehrer*innen und damit absehbar eine weitere Steigerung der Langzeiterkrankungen,
- Verschlechterung der Lehrer*innenausbildung.

Wir fordern das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, die Umsetzung des Personalsentwicklungskonzeptes 2013 vollumfänglich zu gewährleisten. „Das setzt voraus, die sich zuspitzende personelle Situation an den Thüringer Schulen einzugestehen. Im Interesse der Lehrerinnen und Erzieherinnen wünschen wir uns, dass das Ministerium gemeinsam mit uns nach Lösungen sucht. Davon profitieren nicht zuletzt auch die Eltern, Schülerinnen und Schüler", so Kathrin Vitzthum.
Mitteilung der GEW Thüringen am 03.06.2016

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