Freitag, 2. Januar 2015

Würde nur beim Abschied aus dem Leben?

Mich beschäftigt hier und nachfolgend das Thema Sterbehilfe. Ausgelöst durch den „Leserbrief des Jahres zum Thema Sterbehilfe“ der „Thüringer Allgemeine“ am letzten Tag des Jahres 2014. Nach der Lesart läge die Frage nahe, ob sich die Auszeichnung durch das behandelte Thema erklärt, oder durch die große Sachlichkeit, in der dieser Leserbrief gehalten ist. Was ja selten genug der Fall ist.


Nun zieht sich ja die Diskussion zum Thema Sterbehilfe durchs gesamte Jahr 2014 unter den unterschiedlichsten Gesichtspunkten, von denen es eine ganze Menge gibt. Dabei verbietet sich meines Erachtens jede Polemik. Für mich schon deshalb, weil ich mich immerhin in einem Alter befinde, in denen der Abschied absehbar ist. Der tunlichst „in Würde“ erfolgen sollte. Darum geht es ja auch in diesen Leserbrief der TA. In dem der Autor meint, es gehöre zum ärztlichen Selbstverständnis eines Arztes, Menschen zu helfen, aber auch, professionelle Hilfe unter allen Umständen und gerade auch bei einem Sterbewunsch zu gewährleisten. Und diese Hilfe nicht in der schwersten Stunde eines Menschen aus formalen Gründen zu entziehen.


Demgegenüber hat Ärzte-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery bisher alle Vorstöße zurückgewiesen, Ärzte könnten zur Suizidbeihilfe herangezogen werden.
"Wer Ärzte an ‚qualitätsgesicherten, klinisch sauberen‘ Suiziden beteiligen will, verwischt die Grenze zur Tötung auf Verlangen und zur Euthanasie", sagte Montgomery im August dem Magazin "Focus".


Und die katholische Kirche? Der Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen rief gerade in seiner Weihnachtspredigt zur Achtung der Menschenwürde auf. Das Wort von der Würde des Menschen sei in der Diskussion um aktive Sterbehilfe oder assistierten Suizid in aller Munde. „Viele berufen sich darauf und nehmen sie für sich und ihre mitunter ideologischen Ziele in Anspruch“, gab der Bischof in seiner Weihnachtspredigt zu bedenken. „Sie sprechen über Würde, aber meinen sie auch das, was sie sagen?“


Ich will es damit bewenden lassen und nur noch bemerken, dass es im November im Bundestag eine ausführliche Debatte um das Thema Sterbehilfe gab (Übertragen auf Phönix) , die sich durch ungewöhnlich große Sachlichkeit auszeichnete. Der in diesem Jahr (November?) eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe folgen soll. Ob dann alle Unklarheiten beseitigt sind, bleibt abzuwarten.



Und eine letzte Bemerkung: in den USA gibt es gegenwärtig in drei Bundesstaaten die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizid. In Oregon ließen sich im vergangenen Jahr 1200 Patienten in aussichtsloser Situation „erlösende“ Mittel verschreiben. Genommen haben es dann 800, wie die Gesundheitsbehörde meldete. Der allerletzte Entschluss bedarf also dann trotz der Ausweglosigkeit auch noch der Überwindung. Bekannt ist die Tragik der krebskranke Amerikanerin Brittany Maynard, die sich nach eigener Ankündigung das Leben nahm. Das aber könnte noch Thema eines eigenen Eintrags sein. 

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