Uli
Hoeneß ist Freigänger geworden und betätigt sich in der
Jugendarbeit des FC Bayern München. Es ist meines Erachtens eine
ebenso polemische wie bezeichnende Berichterstattung der Presse, die
aktuell um den verurteilten Steuersünder Uli Hoeneß stattfindet.
Der bekanntlich im März
vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung zu einer
Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde. Deshalb trat
er von seinen Funktionen als Präsident des FC Bayern München und
als Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG
zurück.Seine Haftstrafe trat er im Juni 2014 in der
Justizvollzugsanstalt Landberg an.
Das
alles weiß man als interessierter Leser aus den Zeitungen. Und
nachdem er seine Strafe antrat, hätte die Berichterstattung enden
oder wenigstens pausieren können, wie das sonst bei Straftätern
üblich ist. Nicht so bei Uli Hoeneß: man (ver-)folgte ihn quasi bis
in die Zelle, beschrieb die Lebensumstände, die ihn dort erwarteten
und belagerte geradezu das Gefängnis um nichts zu verpassen, was den
Häftling Hoeneß betraf. Und vermittelte allein dadurch schon in der
Öffentlichkeit die Vorstellung oder Vermutung, Hoeneß wäre ein
besonderer, möglicherweise bevorzugter Häftling. Was er für die
Presse immer war
Und
nun erneut, allerdings plötzlich unter einen ganz anderen Aspekt. In
der „Mitteldeutschen Zeitung heißt es dazu (Auszug): „Uli Hoeneß
wird von der öffentlichen Neugier mit der Energie eines Stalkers
verfolgt. Kaum ein Bericht, der nicht mutmaßt, Hoeneß werde mit
Samthandschuhen angefasst. Aber er wird behandelt wie jeder andere:
Er darf als Freigänger tagsüber in Freiheit, abends kehrt er in die
Zelle zurück. So will es das Gesetz. Uninteressant für die
öffentliche Neugier.“ (Ende des Auszugs). Wird diese „öffentliche
Neugier“ aber nicht durch die Presse erzeugt und geprägt? Auch
wenn es „nur“ Mutmaßungen sind? Oder gerade dann?
In
den „Stuttgarter Nachrichten ist dazu zu lesen (Auszug): „Hoeneß
ist also wieder halb draußen. Er darf seine Zelle tagsüber
verlassen, weil er einer geregelten Arbeit nachgeht. In der
Jugendabteilung seines FC Bayern. Er darf eigene Kleidung tragen,
sogar Laptop und Handy kommen
in Betracht. Und auch über Nacht, hinterm Gitter, wird es Hoeneß
besser gehen. Der Gefängnis-Umzug vom gewöhnlichen Landsberg ins
feinere Andechs gilt als ausgemacht. Das alles ist in Ordnung und im
bayerischen Strafvollzugsgesetz genau geregelt. Der frühe Freigänger
darf hoffen, im Frühjahr 2016 bereits nach der Hälfte seiner Strafe
dem Gefängnis auf Bewährung ganz den Rücken kehren zu dürfen.
Auch das legal und ohne echten Promi-Bonus.“ (Ende des Auszugs).
Alles, was um diesen Uli Hoeneß vorgeht, erfährt man durch die
Presse, und vornehmlich durch sie. Die hier erwähnten Beispiele
könnten beliebig erweitert werden. Und die meint nun, diese
öffentliche Meinung auf ein „richtiges“ Maß zurecht rücken zu
müssen? Die „besondere“ Causa Hoeneß wird noch lange nicht ihr
Ende finden.
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