Sonntag, 4. Januar 2015

Und immer wieder Uli Hoeneß

Uli Hoeneß ist Freigänger geworden und betätigt sich in der Jugendarbeit des FC Bayern München. Es ist meines Erachtens eine ebenso polemische wie bezeichnende Berichterstattung der Presse, die aktuell um den verurteilten Steuersünder Uli Hoeneß stattfindet. Der bekanntlich im März vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt wurde. Deshalb trat er von seinen Funktionen als Präsident des FC Bayern München und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG zurück.Seine Haftstrafe trat er im Juni 2014 in der Justizvollzugsanstalt Landberg an.

Das alles weiß man als interessierter Leser aus den Zeitungen. Und nachdem er seine Strafe antrat, hätte die Berichterstattung enden oder wenigstens pausieren können, wie das sonst bei Straftätern üblich ist. Nicht so bei Uli Hoeneß: man (ver-)folgte ihn quasi bis in die Zelle, beschrieb die Lebensumstände, die ihn dort erwarteten und belagerte geradezu das Gefängnis um nichts zu verpassen, was den Häftling Hoeneß betraf. Und vermittelte allein dadurch schon in der Öffentlichkeit die Vorstellung oder Vermutung, Hoeneß wäre ein besonderer, möglicherweise bevorzugter Häftling. Was er für die Presse immer war

Und nun erneut, allerdings plötzlich unter einen ganz anderen Aspekt. In der „Mitteldeutschen Zeitung heißt es dazu (Auszug): „Uli Hoeneß wird von der öffentlichen Neugier mit der Energie eines Stalkers verfolgt. Kaum ein Bericht, der nicht mutmaßt, Hoeneß werde mit Samthandschuhen angefasst. Aber er wird behandelt wie jeder andere: Er darf als Freigänger tagsüber in Freiheit, abends kehrt er in die Zelle zurück. So will es das Gesetz. Uninteressant für die öffentliche Neugier.“ (Ende des Auszugs). Wird diese „öffentliche Neugier“ aber nicht durch die Presse erzeugt und geprägt? Auch wenn es „nur“ Mutmaßungen sind? Oder gerade dann?

In den „Stuttgarter Nachrichten ist dazu zu lesen (Auszug): „Hoeneß ist also wieder halb draußen. Er darf seine Zelle tagsüber verlassen, weil er einer geregelten Arbeit nachgeht. In der Jugendabteilung seines FC Bayern. Er darf eigene Kleidung tragen, sogar Laptop und Handy kommen in Betracht. Und auch über Nacht, hinterm Gitter, wird es Hoeneß besser gehen. Der Gefängnis-Umzug vom gewöhnlichen Landsberg ins feinere Andechs gilt als ausgemacht. Das alles ist in Ordnung und im bayerischen Strafvollzugsgesetz genau geregelt. Der frühe Freigänger darf hoffen, im Frühjahr 2016 bereits nach der Hälfte seiner Strafe dem Gefängnis auf Bewährung ganz den Rücken kehren zu dürfen. Auch das legal und ohne echten Promi-Bonus.“ (Ende des Auszugs). Alles, was um diesen Uli Hoeneß vorgeht, erfährt man durch die Presse, und vornehmlich durch sie. Die hier erwähnten Beispiele könnten beliebig erweitert werden. Und die meint nun, diese öffentliche Meinung auf ein „richtiges“ Maß zurecht rücken zu müssen? Die „besondere“ Causa Hoeneß wird noch lange nicht ihr Ende finden. 

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