Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen hat mit heutigem Bescheid zwei Anträge auf Bürgerbegehren abgelehnt. Die
Bürgerbegehren richteten sich gegen die Benennung des Bürgerhauses.
Hauptgrund für den
ablehnenden Bescheid war die Verfristung der Anträge. Da beide Anträge
erst im Jahre 2014 bei der Stadt eingingen, war die gesetzlich
vorgeschriebene Frist verstrichen. Die Stadt Nordhausen
hatte aufgrund der Verfristung keine andere Möglichkeit, als die
Anträge abzulehnen.
Nach Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht beim Landratsamt wurde festgestellt, dass sich beide
Bürgerbegehren gegen einen Stadtratsbeschluss vom September 2013
richten. Nach Paragraf 17 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
muss der Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens, der sich gegen einen
Beschluss des Gemeinderates richtet, innerhalb von 4 Wochen nach der
Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht werden.
Die Stadt Nordhausen
wird für zukünftige Anträge auf Zulassung eines Bürgerbegehrens
Hilfestellung leisten, als auf der städtischen Internetseite
nordhausen.de ein Leitfaden für die die notwendigen Verfahrensschritte
bei einem Bürgerbegehren veröffentlicht wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen