Zur Verabschiedung der ersten Stufe der Pflegereform im Deutschen Bundestag erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bietet die
Pflegereform sinnvolle Verbesserungen, für die Beitragszahler schafft
sie aber milliardenschwere Kosten. Umso dringlicher ist es, den
Beitragssatz zur Rentenversicherung wie gesetzlich vorgesehen zu senken,
damit im Ergebnis Mehrbelastungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
möglichst vermieden werden.
Es ist richtig, nicht die gesamte Erhöhung des Pflegebeitrags in
Leistungsausweitungen zu stecken. Der beschlossene Pflegevorsorgefonds
nutzt zumindest einen Teil des zusätzlichen Beitragsaufkommens, um den
weiteren Beitragssatzanstieg zu begrenzen. Der Gesetzgeber bleibt aber
gefordert, den Pflegevorsorgefonds so auszugestalten, dass seine Mittel
nicht vorzeitig zweckentfremdet werden können und tatsächlich
langfristig die künftige Beitragsbelastung abmildern.
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