Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis befinden und eine interessante Geschäftsidee
mit innovativem Ansatz umsetzen wollen, können sich auch in
diesem Jahr für die Thüringer Gründerprämie bewerben. Darauf
weist Udo Rockmann vom Regionalen Service-Center der IHK in
Nordhausen hin. Gewährt werden können nicht rückzahlbare
Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Vorgründungs-
und Gründungsphase, maximal für 12 Monate. Der nächste Stichtag
für die Antragstellung ist der 15. März 2016. Zur Gründerprämie
berät das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und
Unternehmertum (ThEx) telefonisch unter 08000 843933. Einen
detaillierten Leitfaden für den Weg zur Gründerprämie finden
Interessierte unter www.thex.de/thueringer-gruenderpraemie.
Mitteilung der IHK Erfurt am 11. Februar 2016
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Freitag, 12. Februar 2016
Thüringer Gründerprämie
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