Freitag, 12. Februar 2016

Thüringer Gründerprämie



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und eine interessante Geschäftsidee mit innovativem Ansatz umsetzen wollen, können sich auch in diesem Jahr für die Thüringer Gründerprämie bewerben. Darauf weist Udo Rockmann vom Regionalen Service-Center der IHK in Nordhausen hin. Gewährt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Vorgründungs- und Gründungsphase, maximal für 12 Monate. Der nächste Stichtag für die Antragstellung ist der 15. März 2016. Zur Gründerprämie berät das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) telefonisch unter 08000 843933. Einen detaillierten Leitfaden für den Weg zur Gründerprämie finden Interessierte unter www.thex.de/thueringer-gruenderpraemie.
Mitteilung der IHK Erfurt am 11. Februar 2016


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