Sehr geehrte Frau Ministerin Taubert,
die
Landesregierung hat im Koalitionsausschusses beschlossen, das
Modellprojekt zu beenden und die Schulhorte wieder vollständig in den
Landesdienst zu übernehmen.
Diese Entscheidung begrüßen wir
grundsätzlich. Damit wird die pädagogische und organisatorische Einheit
von Grundschule und Hort wieder hergestellt.
Wir erwarten, dass die Überleitung des Hortpersonals bedarfsgerecht und zu fairen Bedingungen erfolgt.
1.
Die Landesregierung hat das Thema Gute Arbeit zur zentralen Leitfrage
ihrer Politik erklärt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die
Landesregierung alles tut, um prekärer Beschäftigung in Form von
Teilzeit entgegenzuwirken. Unbefristete Vollzeitstellen sind auch im
Bereich der Schulhorte anzustreben.
2. Die bedarfsgerechte
Überleitung setzt eine Berechnung des aktuellen und zu erwartenden
Bedarfs voraus. Eine Erzieher-Kinder-Relation von 15 bis 20 Kinder je
Erzieher, wie in der Verwaltungsvorschrift vorgesehen, ist dabei
umzusetzen. In den kommenden Schuljahren wird die Zahl der Kinder in den
Grundschulen steigen. Die Deckelung des Stellenplanes von 700 VZB steht
einer bedarfsgerechten Ausstattung der Schulhorte diametral entgegen.
3.
Erzieher*innen im kommunalen Dienst werden vom TVöD in den TV-L
übergeführt. Der daraus entstehenden Schlechterstellung ist durch
geeignete Maßnahmen, z. B. Anerkennung der Restzeiten der Stufenlaufzeit
bei der einschlägigen Berufserfahrung, entgegenzuwirken. Sie sind
zugleich mit ihren derzeit vereinbarten Beschäftigungsumfängen in den
Landesdienst überzuleiten.
4. Unterschiedliche
Beschäftigungsumfänge bei den Erzieher*innen, gleich ob Landes- und
kommunaler Dienst, sind Ergebnis bedarfsgerechter Einstellungen zur
Hortbetreuung. Das Gießkannenprinzip in der Verteilung der
Beschäftigungsumfänge, wie sie momentan diskutiert werden, setzt die
derzeit unbefriedigende Situation an den Horten auf einem anderen Niveau
fort.
5. Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung des
Personals zu mindestens den gleichen Bedingungen wie aktuell erfolgt.
Durch die Tarifsteigerungen im Landesdienst sind zuletzt auch die
Zuführungen an die Kommunen gestiegen. Diese sind in vollem Umfang in
die Überleitung und Ausstattung der Stellen zu überführen.
6. Es
ist auszuschließen, dass die Überleitung des Hortpersonals in den
Stellenplan des TMBJS dazu führt, dass die Beschäftigtengruppen
gegeneinander ausgespielt werden. Eine bedarfsgerechte Ausstattung der
Schulhorte darf nicht gegen den jetzigen und zukünftigen Lehrerbedarf
aufgerechnet werden: Schulen sind bedarfsgerecht auszustatten. Der
Stellenabbaupfad im Bereich des TMBJS ist daher auszusetzen.
Mit
der Entscheidung, die Schulhorte in den Landesdienst zurückzuführen,
sind große Erwartungen verbunden. Die in der Modellphase gemachten
Erfahrungen müssen daher in die weitere Gestaltung der Schulhorte, auch
hinsichtlich der Entwicklung der Ganztagsschule, einfließen.
Die
GEW Thüringen erwartet daher von Ihnen, die für die Überleitung
notwendigen finanziellen Mittel in vollem Umfang für unbefristete, nicht
prekäre, bedarfsgerechte Arbeitsplätze zu verwenden. Gegebenfalls sind
zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Für Rückfragen bin ich selbstverständlich gern zu erreichen.
Freundliche Grüße
Kathrin Vitzthum Landesvorsitzende der GEW Thüringen
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