Donnerstag, 18. Februar 2016

Offener Brief der GEW Thüringen an die Thüringer Finanzministerin für eine bedarfsgerechte und faire Überleitung des Hortpersonals


Sehr geehrte Frau Ministerin Taubert,

die Landesregierung hat im Koalitionsausschusses beschlossen, das Modellprojekt zu beenden und die Schulhorte wieder vollständig in den Landesdienst zu übernehmen.

Diese Entscheidung begrüßen wir grundsätzlich. Damit wird die pädagogische und organisatorische Einheit von Grundschule und Hort wieder hergestellt.

Wir erwarten, dass die Überleitung des Hortpersonals bedarfsgerecht und zu fairen Bedingungen erfolgt.

1. Die Landesregierung hat das Thema Gute Arbeit zur zentralen Leitfrage ihrer Politik erklärt. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass die Landesregierung alles tut, um prekärer Beschäftigung in Form von Teilzeit entgegenzuwirken. Unbefristete Vollzeitstellen sind auch im Bereich der Schulhorte anzustreben.

2. Die bedarfsgerechte Überleitung setzt eine Berechnung des aktuellen und zu erwartenden Bedarfs voraus. Eine Erzieher-Kinder-Relation von 15 bis 20 Kinder je Erzieher, wie in der Verwaltungsvorschrift vorgesehen, ist dabei umzusetzen. In den kommenden Schuljahren wird die Zahl der Kinder in den Grundschulen steigen. Die Deckelung des Stellenplanes von 700 VZB steht einer bedarfsgerechten Ausstattung der Schulhorte diametral entgegen.

3. Erzieher*innen im kommunalen Dienst werden vom TVöD in den TV-L übergeführt. Der daraus entstehenden Schlechterstellung ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Anerkennung der Restzeiten der Stufenlaufzeit bei der einschlägigen Berufserfahrung, entgegenzuwirken. Sie sind zugleich mit ihren derzeit vereinbarten Beschäftigungsumfängen in den Landesdienst überzuleiten.

4. Unterschiedliche Beschäftigungsumfänge bei den Erzieher*innen, gleich ob Landes- und kommunaler Dienst, sind Ergebnis bedarfsgerechter Einstellungen zur Hortbetreuung. Das Gießkannenprinzip in der Verteilung der Beschäftigungsumfänge, wie sie momentan diskutiert werden, setzt die derzeit unbefriedigende Situation an den Horten auf einem anderen Niveau fort.

5. Es ist sicherzustellen, dass die Finanzierung des Personals zu mindestens den gleichen Bedingungen wie aktuell erfolgt. Durch die Tarifsteigerungen im Landesdienst sind zuletzt auch die Zuführungen an die Kommunen gestiegen. Diese sind in vollem Umfang in die Überleitung und Ausstattung der Stellen zu überführen.

6. Es ist auszuschließen, dass die Überleitung des Hortpersonals in den Stellenplan des TMBJS dazu führt, dass die Beschäftigtengruppen gegeneinander ausgespielt werden. Eine bedarfsgerechte Ausstattung der Schulhorte darf nicht gegen den jetzigen und zukünftigen Lehrerbedarf aufgerechnet werden: Schulen sind bedarfsgerecht auszustatten. Der Stellenabbaupfad im Bereich des TMBJS ist daher auszusetzen.

Mit der Entscheidung, die Schulhorte in den Landesdienst zurückzuführen, sind große Erwartungen verbunden. Die in der Modellphase gemachten Erfahrungen müssen daher in die weitere Gestaltung der Schulhorte, auch hinsichtlich der Entwicklung der Ganztagsschule, einfließen.

Die GEW Thüringen erwartet daher von Ihnen, die für die Überleitung notwendigen finanziellen Mittel in vollem Umfang für unbefristete, nicht prekäre, bedarfsgerechte Arbeitsplätze zu verwenden. Gegebenfalls sind zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen bin ich selbstverständlich gern zu erreichen.

Freundliche Grüße

Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende der GEW Thüringen

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