Berlin, 25. Februar 2016. Zu der morgen anstehenden Beratung des
Entwurfs eines Pflegeberufereformgesetzes im Bundesrat erklärt die BDA:
Die geplante Neuordnung der Pflegeberufe wäre ein Rückschritt gegenüber
den bestehenden Ausbildungen und kein Beitrag, um den Fachkräftemangel
in der Altenpflege zu verringern. Die bisherigen drei Ausbildungsberufe
Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger müssen
modernisiert, aber nicht zu einer Einheitsausbildung vermengt werden.
Die Qualifikationsanforderungen in den einzelnen Pflegeberufen sind zu
unterschiedlich, um sie zu einer Ausbildung zusammenfassen zu können.
Die Pflege eines Demenzerkrankten im Pflegeheim erfordert ein deutlich
anderes Wissen, als es auf einer Entbindungsstation im Krankenhaus oder
bei der Pflege und Begleitung suchtkranker Jugendlicher benötigt wird.
Pflege kann nur von Fachkräften geleistet werden, die für den jeweiligen
Personenkreis ausgebildet wurden. Mit der geplanten generalisierten
Reform kann dieses Ziel definitiv nicht erreicht werden.
Abzulehnen sind die Pläne, den Beitragszahlern zur
Arbeitslosenversicherung dauerhaft die Kosten auch für vollständige
dreijährige Umschulungen zu überlassen. Eine Finanzierung des dritten
Ausbildungsjahres muss durch die Länder oder zumindest über den
geplanten Ausbildungsfonds sichergestellt beziehungsweise müssen – wie
in anderen Ausbildungsberufen – auch die Verkürzungsmöglichkeiten
konsequent genutzt werden.
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