Das
Beratungsförderprogramm "Gründercoaching Deutschland"
wird ab 01.05.2015 durch die KfW-Mittelstandsbank mit geänderten
Konditionen fortgeführt. Darauf weist Udo Rockmann, Leiter im
Regionalen Service-Center Nordhausen/heiligenstadt/Artern der IHK
Erfurt hin. Neu ist, dass eine Antragstellung bis maximal zwei
Jahre nach Gründung erfolgen kann. Die maximale Bemessungsgrenze
reduziert sich auf 4.000 Euro. Unverändert bleibt der Fördersatz
von 75 Prozent für die neuen Bundesländer (außer Berlin und die
Region Leipzig). Neu ist auch, dass die selbstständige Tätigkeit
nicht nur in Vollzeit, sondern auch in Teilzeit ausgeübt werden
kann. Eine Antragstellung kann bei der KfW bis spätestens
15.12.2015 erfolgen. Die Antragstellung erfolgt über
Regionalpartner, zu denen auch die IHK Erfurt gehört. Nähere
Auskünfte erteilt das RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw.
Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.
Udo Rockmann, Leiter rockmann@erfurt.ihk.de 24.04.2015 |
Freitag, 24. April 2015
KfW-Gründercoaching ab Mai mit geänderten Konditionen
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