Freitag, 24. April 2015

KfW-Gründercoaching ab Mai mit geänderten Konditionen


Das Beratungsförderprogramm "Gründercoaching Deutschland" wird ab 01.05.2015 durch die KfW-Mittelstandsbank mit geänderten Konditionen fortgeführt. Darauf weist Udo Rockmann, Leiter im Regionalen Service-Center Nordhausen/heiligenstadt/Artern der IHK Erfurt hin. Neu ist, dass eine Antragstellung bis maximal zwei Jahre nach Gründung erfolgen kann. Die maximale Bemessungsgrenze reduziert sich auf 4.000 Euro. Unverändert bleibt der Fördersatz von 75 Prozent für die neuen Bundesländer (außer Berlin und die Region Leipzig). Neu ist auch, dass die selbstständige Tätigkeit nicht nur in Vollzeit, sondern auch in Teilzeit ausgeübt werden kann. Eine Antragstellung kann bei der KfW bis spätestens 15.12.2015 erfolgen. Die Antragstellung erfolgt über Regionalpartner, zu denen auch die IHK Erfurt gehört. Nähere Auskünfte erteilt das RSC Nordhausen, Tel. 03631 908210, bzw. Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.

Udo Rockmann, Leiter
rockmann@erfurt.ihk.de

24.04.2015

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