Berlin,
23. April 2015. Zum heute vorgestellten Jahresbericht „Bessere
Rechtsetzung 2014“ erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Es
wird höchste Zeit, dass beim Bürokratieabbau endlich Ernst gemacht
wird. Der von der Bundesregierung beschlossene Jahresbericht
bestätigt, dass die Bürokratiebelastung im vergangenen Jahr kräftig
gestiegen ist. Durch 47 Regelungsvorhaben ist die jährliche
Bürokratiebelastung der deutschen Wirtschaft im Ergebnis um mehr als
zehn Milliarden Euro angewachsen.
Die geplante „one in, one
out“-Regelung, nach der neue Bürokratie nur noch geschaffen werden
darf, wenn bestehende abgebaut wird, ist grundsätzlich sinnvoll.
Beim Mindestlohngesetz und der Arbeitsstättenverordnung kann die
Bundesregierung kurzfristig den Beweis liefern, dass es ihr mit dem
Bürokratieabbau diesmal ernst ist.
Beim Mindestlohn muss die
völlig überzogene Bürokratie durch eine Korrektur des Gesetzes und
der Verordnungen zurückgeführt werden. Unternehmen, die weitaus
höhere Tariflöhne zahlen als den Mindestlohn, dürfen von der
Bürokratie dieses Gesetzes überhaupt nicht betroffen sein.
Bei
der Arbeitsstättenverordnung sind ebenfalls grundlegende Korrekturen
erforderlich, damit zum Beispiel Telearbeitsplätze im Homeoffice
nicht regelmäßig von den Arbeitgebern überprüft werden müssen.
Auch müssen die Dokumentationen auf das unbedingt Notwendige
zurückgeführt werden. Bestehende Arbeitsräume müssen
uneingeschränkten Bestandsschutz haben, und absurde Regelungen wie
die abschließbaren Kleiderablagen müssen wieder aus der Verordnung
verschwinden.
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