Montag, 13. April 2015

Arbeitgeberpräsident Kramer: Überzogene und überflüssige Bürokratie im Mindestlohngesetz rasch korrigieren


Berlin, 13. April 2015. Anlässlich der für die Zeit nach Ostern angekündigten Überprüfung des Mindestlohngesetzes erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:

Die von den Koalitionspartnern angestrebte Überprüfung des Mindestlohngesetzes muss rasch erfolgen. Das Mindestlohngesetz schafft völlig überzogene bürokratische Regelungen, die weit über die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns hinausgehen und auch Arbeitnehmer betreffen, die deutlich höhere Vergütungen als den Mindestlohn erhalten. Notwendig ist vor allem eine Korrektur der völlig unpraktikablen, unverhältnismäßigen und bürokratischen Auftraggeberhaftung. Sie muss deutlich begrenzt werden.

Selbstverständlich haftet der Arbeitgeber für die Lohnzahlungen an seine eigenen Arbeitnehmer. Das gilt natürlich auch für den Mindestlohn. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, ihm die Haftung auch für Lohnzahlungen von Unternehmen aufzubürden, mit denen er selbst gar keine Verträge abschließt. Eine Haftung für Personen, mit denen der Arbeitgeber gar nicht in Kontakt kommt, kann er nicht übernehmen, er kann deren Handeln nicht kontrollieren, er kennt sie im Regelfall noch nicht einmal.

Daher muss die Haftung des Arbeitgebers, der ein anderes Unternehmen mit der Übernahme einer vertraglichen Verpflichtung betraut, auf dieses Unternehmen und dessen Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns beschränkt werden. Eine Haftungskaskade über mehrere Vertragspartner hinweg führt zu einer völlig intransparenten Haftungsausweitung.

Wie im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, muss es dem Auftraggeber darüber hinaus möglich sein, die Haftung zu begrenzen. Wenn der Arbeitgeber nicht weiß, dass sein Vertragspartner den eigenen Arbeitnehmern keinen Mindestlohn gewährt, darf dies nicht zu seinen Lasten gehen.

Die Begrenzung der unpraktikablen und unverhältnismäßigen Haftung ist neben der Einschränkung der überzogenen und überflüssigen Dokumentationsregelungen im Mindestlohngesetz ein wichtiger Baustein zur Entbürokratisierung.

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