Sonntag, 19. April 2015

Gründung der Bürgerstiftung Goldene Aue ist vollzogen

Seit nunmehr über einem Jahr waren Bürgermeister Maik Schröter und wenige Mitstreiter der Landgemeinde Stadt Heringen/Helme unterwegs für ein Projekt zu werben – den Aufbau der ersten Bürgerstiftung in der Goldenen Aue. Eine Unmenge an Beratungsterminen bei Stiftungsbehörde, Finanzbehörde und weiteren Institutionen hatte es parallel dazu gegeben um eine genehmigungsfähige Satzung und das Stiftungsgeschäft zu erarbeiten.
Am Freitag, den 17.04.2015 waren um 17:00 Uhr 13 der 21 Gründungsstifter zusammengekommen um den Stiftungsaufbau förmlich zu beschließen.
Die 21 Stiftungsgeber schafften es dabei auf ein Stammkapital von beachtlichen 36.000 €. Es handelt sich um Zuwendungen zwischen 10.000 € und 500 € die die Beteiligten aus eigenem Vermögen gespendet haben.
Die Stiftung ist ausschließlich gemeinnützig tätig. Mit dem Kapital erwirtschaftete Erträge sollen Projekten im dem Gebiet der Landgemeinde und der von ihr verwalteten Kommunen zugutekommen. Es geht dabei um den Erhalt der sozialen Infrastruktur, Unterstützung von Bildungsprojekten, Hilfe bei der Jugendarbeit bis hin zur Förderung des Sports.
Auch das Thema Denkmalpflege findet sich in der Satzung als Tätigkeitsfeld. „Bis dahin ist jedoch noch ein weiter Weg – aber mir ist nicht bange, dass wir auch das erfolgreich absolvieren.“, sagte Bürgermeister Maik Schröter zu Beginn der Veranstaltung. Auch weitere Zustiftungen sind möglich – und ohnehin ist man bemüht weitere Unterstützer zu gewinnen.
Nach dem einstimmigen Gründungsbeschluss erfolgte die Besetzung der Organe, nämlich Vorstand und Kuratorium, der Stiftung. Den Vorsitz übernimmt Maik Schröter, sein Stellvertreter ist der Auleber Spediteur Lutz Schröter. Verantwortlich für die Finanzen ist Frau Simone Rappe und als Beisitzer fungiert im Gründungsvorstand Harald Karnstedt.
Dem Kuratorium steht der Windehäuser Landwirt Markus Meyer vor. Er wird unterstützt von Thomas Erdmann, Ricarda Rößler, Klaus-Peter Uth und Bodo Reitzig.
Nun folgt das förmliche Genehmigungsverfahren mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Sobald die Urkunden dazu ausgefertigt sind möchten sich die Gründer erneut treffen und weitere Schritte besprechen.

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