Mittwoch, 11. April 2012

Wahlberechtigte mit Behinderungen – wie können sie an der Wahl teilnehmen?

Nordhausen (psv) Nicht für alle Wahllokale in der Stadt Nordhausen konnte bisher gewährleistet werden, dass sie behindertengerecht zugänglich sind. Darauf weist Nordhausen Wahlleiter Günter Wagner hin mit Blick auf die Kommunalwahlen am 22. April und bittet um Verständnis.

„Mit Sicherheit behinderten- und rollstuhlgerecht sind die Wahllokale im Wahlbezirk Nr. 1. - Gymnasium Wilh.-v.-Humboldt, Blasiistraße 15, Wahlbezirk Nr. 8 – Grundschule Niedersalza, Wahlbezirk Nr. 9 – Mehrgenerationenhaus LIFT gGmbH, Reichsstraße 12, Wahlbezirke Nr. 10 und 11 – Regelschule G.-E.-Lessing, Am Salzagraben 4, Wahlbezirk Nr. 13 – Plauderstube Jugendsozialwerk, Schumannstraße 44, Wahlbezirk Nr.18 - Seniorenbegegnungszentrum Stolberger Straße 131, Wahlbezirk Nr. 19 - DRK Senioren- u. Pflegeheim Nord, Wahlbezirke Nr. 22 und 23 – Grundschule Albert Kuntz, Salza sowie den Dorfgemeinschaftshäusern Hesserode und Sundhausen. In diesen Fällen befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung – vor der Adresse des Wahlraumes - des Symbol eines Rollstuhles. Dieses ist durchgestrichen, wenn bis zum Wahlraum mindestens eine Stufe zu überwinden ist.

Für alle Wahlberechtigten, die ihren Wahlraum aufgrund einer Behinderung nicht oder nur unter Erschwernissen aufsuchen können, wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungs-karte ist dazu auszufüllen und in einem mit 55 Cent frankierten Umschlag an das Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden.

Man kann das Briefwahllokal im Neuen Rathaus, Markt 15, aber auch selbst aufsuchen, hier ist der behindertengerechte Zugang möglich. Auf diese Weise ist das Wahlrecht, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, direkt und öffentlich wahrzunehmen“, so Wagner

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