In meinem Eintrag "Solarförderung ohne Ende?" vom Montag hatte ich einen weiteren Eintrag unter Berücksichtung der Auswirkungen auf die einschlägige Wirtschaft in Aussicht gestellt. Nun teilt MdB Manfred Grund in einer Verlautbarung seine Auffassung zur beabsichtigten Kürzung der Solarstromförderung mit, die ich zunächst in diesem, meinem Blog festhalte:
Solarstrom wird in Kürze ohne Subventionen am Markt bestehen können. Denn die Nachfrage wächst: Im letzten Jahr wurde die erwartete installierte Leistung weit übertroffen. Allein im Dezember 2011 kamen Anlagen mit 3 Gigawatt Leistung hinzu – so viel, wie für das ganze Jahr 2011 erwartet worden waren! Dieser exorbitante Boom zieht zwei Probleme nach sich: Stromverbraucher müssen den Ausbau teuer bezahlen und zwar mehr als 20 Jahre lang je Anlage. Zweitens gerät die Netzstabilität in Gefahr. Denn die Netze sind auf die vielen zusätzlichen dezentralen Anlagen nicht vorbereitet.
Deshalb wird die garantierte Einspeisevergütung, die die Betreiber von Photovoltaikanlagen jeweils 20 Jahre lang plus Installationsjahr vom Energieerzeuger bekommen, abgesenkt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz war erlassen worden, um Investitionsanreize in moderne dezentrale Energiegewinnungsanlagen zu lenken. Dieses Ziel wurde mit Blick auf die Photovoltaik mehr als übererfüllt! Die Reduzierung der Anreize ist notwendig und gerechtfertigt. Der Solarstrommarkt muss und kann vom geförderten in den nicht-geförderten Bereich überführt werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
•für Dach- und Freiflächenanlagen bleibt es bis zum 31. März bei der bisherigen Rechtslage (im Regierungsentwurf war der 9. März als Stichtag genannt)
•für Dachanlagen, die in der Regel von Hausbesitzern installiert werden, erfolgt zum 1. April eine Absenkung, je nach Anlagengröße auf Werte zwischen 16,5 und 19,5 cent pro kWh
•für Freiflächenanlagen erfolgt eine Absenkung zum 1. Juli auf einheitlich 13,5 cent pro kWh
•anschließend werden monatliche Kürzungen der Solarstromvergütung von 0,15 ct je kWh vorgenommen
Diese Maßnahmen werden flankiert durch eine Änderung des Inbetriebnahmebegriffs (§ 3 Nummer 5 EEG): Zukünftig reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Die Photovoltaikanlage muss an ihrem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert und dauerhaft mit einem Wechselrichter ausgestattet sein.
Solarmodule sind inzwischen kostengünstig zu bekommen, die Überförderung kann maßvoll abgeschmolzen werden
Freiflächenanlagen haben eine längere Planungs- und Aufbauzeit, deshalb erfolgt die Kürzung später. Aber nur, wenn für diese Anlagen ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Stichtag 1. März vorlag. Sonst gilt die zum 1. April 2012 abgesenkte Einspeisevergütung.
Außerdem wird ein neues Marktintegrationsmodell für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie eingeführt, das perspektivisch auch auf andere erneuerbare Energien übertragen werden kann. Nach diesem Modell wird bei neuen Anlagen nur noch eine bestimmte Strommenge pro Jahr vergütungsfähig sein; der darüber hinaus erzeugte Strom muss selbst verbraucht oder ohne finanzielle Förderung direkt vermarktet werden.
Bei unvorhergesehenen Entwicklungen, insbesondere bei weiterer Überschreitung des Zubaukorridors kann die Vergütung für Photovoltaikanlagen durch Rechtsverordnung aufgrund des neuen § 64h EEG deutlich schneller als bisher angepasst werden.
Der Koalitionsausschuss am Sonntag vereinbarte konsequenter Weise weitere Handlungserfordernisse mit Blick auf die Energiewende. Schwerpunkte liegen im Bereich der Netze und dem Kraftwerks- und Speicherbau. Eine stabile Versorgung ist ebenso wichtig, wie die Finanzierung der Energiewende.
Mit einem novellierten EEG erreichen wir, dass Solarstrom in diesem Jahr einen deutlichen Schritt Richtung Wettbewerbsfähigkeit geht. Für eine erfolgreiche Energiewende in Deutschland ist das der richtige Weg. Trotz der Reduzierung der Einspeisevergütung zum 1. Januar 2012, der zusätzlichen Stufe im April und der dann monatlich einsetzenden weiteren Absenkungen bleibt die Investition in Photovoltaik lohnend. Ein Sinken der Nachfrage ist nicht absehbar. Auch in diesem Jahr werden wieder tausende Anlagen mit mehreren Gigawatt neuer Solarstromleistung aufgebaut und angeschlossen. Handwerker werden weiterhin sehr gut zu tun haben und gute Umsätze mit Solarenergie-Anlagen erwirtschaften. Die Probleme deutscher Hersteller liegen an der ausländischen Konkurrenz und nicht an der Höhe der Einspeisevergütung.
Photovoltaikanlagen werden weiter gekauft und installiert, weil sie einen Ausweg bei steigenden Strompreisen bieten. Wer einen Teil seines Stroms als Firma oder Privatperson selbst erzeugt, spart Stromkosten. Schnellstmöglich müssen die Hersteller ihre Module um Speicherlösungen ergänzen, damit der am Mittag selbst erzeugte Sonnenstrom auch abends genutzt werden kann. Hier liegt das Potenzial für deutsche High-Tech-Produkte gegenüber ausländischen Massenprodukten. Für die deutsche Solarbranche gibt es zahlreiche Chancen und Herausforderungen.
Die parlamentarischen Beratungen über den „Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ beginnen am Freitag.
(MdB Manfred Grund, Newsletter)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen