Mittwoch, 21. März 2012

Baubetriebe aufgepasst – bevor finanzielle Nachteile drohen

Ausschlussfrist für Saison - Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen beachten

In der Schlechtwetterzeit vom 01. Dezember bis 31. März können Baubetriebe Saison-Kurzarbeitergeld nutzen, um witterungsbedingte Arbeitsausfälle zu überbrücken. Diese Förderung ist für die Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerkes, für Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und des Gerüstbaugewerbes nahezu kostenneutral. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt auf Antrag und wird durch die Agentur für Arbeit Nordhausen veranlasst.
Für die Abrechnung der Leistungen ist von den Arbeitgebern eine Ausschlussfrist von drei Monaten zu beachten. Leistungsanträge sind für jeden Lohnabrechnungszeitraum innerhalb dieser Frist zu stellen. Die Betriebe sollten deshalb die Leistungen (Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands- und Zuschusswintergeld sowie Erstattung der SV-Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) für die Schlechtwetterzeit 2011/2012 rechtzeitig beantragen.
Für die Einhaltung der Ausschlussfrist sind folgende Termine zu beachten:
Leistungsantrag für: spätester Abgabetermin bei der zuständigen Agentur
Dezember 2011 02. April 2012
Januar 2012 30. April 2012
Februar 2012 31. Mai 2012
März 2012 02. Juli 2012
Verspätet eingereichte Leistungsanträge müssen abgelehnt werden, weil es sich bei diesen Fristen um gesetzliche Ausschlussfristen handelt.
Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de >>Unternehmen. Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber unter Tel: 03631 / 479.

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