Dienstag, 20. März 2012

Offener Brief an Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Thüringen, Herr Christoph Matschie

Sehr geehrter Herr Minister,

mit Engagement hat die Thüringer Landesregierung die ersten zwei Jahre ihrer Regierungsarbeit absolviert. Viele Bereiche wurden neu geregelt, bei denen die Gewerkschaften einen aktiven Anteil der Gestaltung übernommen haben. Aber manche Entscheidungen bringen zwangsläufig neue Regelungen mit sich, die es im Sinne der Betroffenen zu gestalten gilt.

Im Koalitionsvertrag der CDU-SPD Landesregierung ist zu lesen:

"Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Die Koalitionspartner sehen es daher als eine der vornehmsten Aufgaben der jeweiligen Behördenleitungen an, dass diese mit ihren Mitarbeitern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um dies zu sichern, wird das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert. Die Rechte der Personalvertretungen werden gestärkt. Ziel ist ein zukunftsorientiertes und flexibles Personalvertretungsrecht für Thüringen." (S. 48)

Mit dem 1. Januar 2012 hat Thüringen ein verbessertes Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG). Seitdem existieren auch neue Schulamtsstrukturen, was unter anderem die Neuwahl der Bezirkspersonalräte notwendig macht. Diese finden am 23. April 2012 in allen Schulamtsbereichen statt.

Auf Grund der Reduzierung der Schulamtsbereiche von elf auf fünf und erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Personalvertretungen nach der Novellierung des ThürPersVG ergibt sich nach Meinung der GEW Thüringen die Notwendigkeit, die seit 1992 bestehenden und auf damals 20 Schulämter zugeschnittenen Freistellungen der Personalvertretungen an den Schulämtern neu zu regeln.

Begründung:

1. Die von den Bezirkspersonalräten (BPR´s) an den Staatlichen Schulämtern zu vertretenden Beschäftigtenzahlen haben sich erheblich erhöht (zum Teil über 6.000).
2. Es ist von einer Zunahme an mitbestimmungspflichtigen Fällen auszugehen, zum Beispiel bei Abordnungen und Versetzungen. Durch die Novellierung des ThürPersVG ist hier nach § 75 Abs. 4 eine permanente Beteiligung der Personalräte gegeben. Das erhöht den Arbeitsaufwand der Bezirkspersonalräte erheblich.
3. Auch ist auf die Neuformulierung in § 69 (2) ThürPersVG zu verweisen, nach der durch den BPR eine ständige Empfangsbereitschaft abzusichern ist.
4. Im Schuljahr 2011 bearbeiteten die elf Bezirkspersonalräte ca. 2.500 Maßnahmen.
Da die Anzahl der Bezirkspersonalräte von elf auf fünf und die Anzahl der Mitglieder der BPR von 170 auf ca. 95 sinken wird, ist ein erheblich höherer Zeitaufwand pro Personalrat zu erwarten.

Die GEW Thüringen stellt fest, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Freistellungsregelung eine gesetzeskonforme Arbeit der Bezirkspersonalräte nicht mehr sicherzustellen ist.
Im Sinne des Geistes und des Wortlautes des Koalitionsvertrages appellieren wir an Sie, sich für eine rechtzeitige Verbesserung der Freistellungsverordnung für die Mitglieder in den Bezirkspersonalräten einzusetzen.

Die GEW Thüringen steht Ihnen selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung!

Torsten Wolf
Vorsitzender

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