Freitag, 23. März 2012

Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt: Rentenpaket darf nicht zu Belastungen der Beitragszahler führen

Zu dem heute von der Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgestellten „Rentenpaket gegen Altersarmut“ erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Das heute von der Ministerin vorgestellte Rentenpaket darf nicht zu erhöhten Belastungen der Beitragszahler führen. Darüber hinaus dürfen die Spielräume für Beitragssatzsenkungen nicht zur Finanzierung der Zuschussrente verwendet werden. Die Zuschussrente droht die Beitragszahler zu belasten, da bis 2016 fast keine Finanzierung durch Bundesmittel vorgesehen ist. Bis 2017 wären die Kosten von einer Milliarde Euro demzufolge fast ausschließlich vom Beitragszahler aufzubringen, obwohl zugesagt wurde, diese versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln zu finanzieren. Auch die geplante Steuerfinanzierung ab 2017 ist unzureichend und unsicher. Wenn aber keine vollständige Steuerfinanzierung gewährleistet ist, wird das gesetzliche Ziel, den Beitragssatz bis 2030 auf höchstens 22 Prozent zu begrenzen, kaum mehr zu erreichen sein.

Wenn die Bundesregierung trotz aller Bedenken an der geplanten Zuschussrente festhält, müssen die damit verbundenen Kosten der Rentenversicherung in voller Höhe aus Steuermitteln erstattet werden. Es wäre nicht nachvollziehbar, weshalb Versicherte und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen eine neue Leistung subventionieren sollen, die ausgerechnet denjenigen nicht zusteht, die in besonderem Umfang Beiträge geleistet haben.

Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind nachvollziehbar, müssen aber ebenfalls beitragssatzneutral finanziert werden. Das ist möglich, wenn die Bundesregierung den Mut aufbringt, die teuren Frühverrentungsprivilegien in der Rentenversicherung abzuschaffen. Insbesondere sollte auf den vorzeitigen abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beschäftigungsjahren verzichtet werden, mit dem fast ausschließlich Bezieher besonders hoher Renten begünstigt werden.

Die Eckpunkte für eine Altersvorsorgepflicht von Selbständigen sind ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Altersarmut. Wenn künftig alle Erwerbstätigen zur Altersvorsorge verpflichtet wären, könnte die Gefahr eines Anstiegs der Personen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, vermindert werden. Insbesondere ist zu begrüßen, dass die Selbständigen ein echtes Wahlrecht zwischen gesetzlicher Rentenversicherung oder privater Vorsorge erhalten sollen.

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