Gebühren nach Einkommen und Geschwisterzahl gestaffelt
Nordhausen (psv) Eine neue Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft hat gestern Abend der Nordhäuser Stadtrat beschlossen. Er empfahl die analoge Anwendung dieser Satzung für die Erhebung der Elternbeiträge durch die freien Träger der Stadt Nordhausen ab dem nächsten Jahr. In der Stadt Nordhausen sind 21 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und 1 Kindertagesstätte in kommunaler Trägerschaft.
Der Stadtrat entschied sich für einkommensabhängige Beiträge, die sich neben dem monatlichen Einkommen auch nach der Geschwisterzahl, nach dem Betreuungsumfang sowie dem Alter der Kinder richtet.
Danach zahlen Eltern mit einem Krippenkind bis 2 Jahre gestaffelt ab 1.000 bis über 4.000 € monatlichem Einkommen für das 1. Kind in Ganztagsbetreuung 110 bis 250 €. Für das 2. Kind werden dann 70 Prozent, für das 3. Kind 50 Prozent und für das 4. und jedes weitere Kind bis 2 Jahre 30 Prozent der Beiträge erhoben.
Die Elternbeiträge für Kindergartenkinder von 2 Jahren bis zum Schulantritt zahlen nach der gleichen Staffelung des monatlichen Einkommens für die Ganztagsbetreuung ihres 1. Kindes von 90 bis 230 Euro, für das 2. wieder 70 Prozent, für das 3. Kind 50 und für das 4. und jedes weitere Kind 30 Prozent. Auch eine Teilzeitbetreuung ist möglich und in der Satzung geregelt.
Im Schnitt steigen die Kosten um 40 Euro für Kinderkrippe- und um 20 Euro für den Kindergarten.
Die Stadt Nordhausen habe in der Vergangenheit keine Kindertagesstätte in ihrer Trägerschaft und damit keine Satzungshoheit für die Erhebung von Elternbeiträgen gehabt. Mit der Eingemeindung der Gemeinde Petersdorf ab Dezember 2007 sei jedoch die Stadt Nordhausen Träger der Kindertageseinrichtung „Eichenbergzwerge“ im Ortsteil Petersdorf geworden, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Gemäß des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2007 in Verbindung mit dem Eingemeindungsvertrag Petersdorf sei die Stadt Nordhausen verpflichtet gewesen, das Ortsrecht durch neue Satzungen anzupassen.
Weiterhin sollen die Gebühren, die 2006 in dem Beschluss „Empfehlung einer Musternutzungsordnung und einer Musterelternbeitragsordnung der freien Träger zur Betreibung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nordhausen“ gefasst wurden, angepasst werden, da es seit nunmehr fast 6 Jahren keine Gebührenänderung gab.
Zur Klarstellung wird in der Begründung des Beschlusses darauf hingewiesen, dass die Satzungen nicht automatisch für die freien Träger gelten. Die Stadt Nordhausen hat keine Satzungshoheit in den Einrichtungen der freien Träger. Dennoch sollten sich die freien Träger im Sinne einer Gebührengleichheit in der Stadt Nordhausen an der Höhe der in dieser Satzung festgelegten Elternbeiträge orientieren.
Stefan Nüßle von der CDU-Fraktion erkundigte sich nach der Einbindung der Eltern der Kita in Petersdorf im Vorfeld der Erstellung der neuen Satzung.
Linke-Fraktionschefin Barbara Schencke kritisierte, dass auch nach der neuen Beitragsordnung ein Missverhältnis zwischen niedrigen und hohen Einkommen bestehe: „Jemand mit 1000 Euro Einkommen muss 10 % davon für die Kita-Betreuung aufwenden. Wer allerdings 4000 Euro Einkommen hat, braucht nur 6,5 Prozent davon für die Kinderbetreuung zahlen. Das ist nicht gerecht.“
Bürgermeister Jendricke sagte, dass die soziale Ausgewogenheit gegeben sei durch die Staffelung nach Einkommen im Gegensatz zu einer Einkommens unabhängigen Beitragserhebung. Darüber hinaus werde nach dieser Satzung das Kindergeld nicht beim Einkommen angerechnet, und zum Dritten gebe es weitere Ermäßigungen mit steigender Geschwisterzahl. Darüberhinaus sei die Kappungsgrenze der Beiträge nach oben verschoben worden.
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