Donnerstag, 8. Dezember 2011

Darlehen aus der Städtebauförderung für Spendekirchof-Turnhalle

Nordhausen (psv) Die Vergabe eines Darlehens aus Städtebaufördermitteln zur Finanzierung der Modernisierungskosten der Spendekirchhof-Turnhalle des Nordhäuser Humboldt- Gymnasiums in Höhe von 425.600 € an den Landkreis Nordhausen hat der Stadtrat jetzt beschlossen. In dem mit dem Landkreis noch abzuschließenden Vertrag sollen auch die Voraussetzungen für eine öffentliche Wegeverbindung zum „Altstadt-Parkplatz“ an der Wallrothstraße vereinbart werden. 
Der Landkreis Nordhausen sei Eigentümer des Grundstücks Münzgasse 1, auf dem die Spendekirchhof-Turnhalle des Humboldtgymnasiums steht, heißt es ein der Begründung des Beschlusses. „Das Gebäude ist als Bestandteil eines Denkmalensembles unter Schutz gestellt und liegt in den Geltungsbereichen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt“ sowie der Erhaltungssatzung „Altstadt“. Es weist in seiner baulichen Beschaffenheit erhebliche Mängel und Missstände auf, die durch umfangreiche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. Dabei werden Modernisierungskosten in Höhe von 1.155.000 € erwartet. Die geplante Nutzung als Turnhalle für den Schulsport wird dauerhaft ohne Ertrag bleiben. Zur Realisierung des Vorhabens erhält der Landkreis Mittel des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit aus der Sportstättenförderung in Höhe von 455.600 €“, so die Begründung.
Auf Grundlage der vorliegenden Modernisierungsplanung stellte die Stadtverwaltung nach der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie zu den verbleibenden Kosten einen Zuwendungsantrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt, der mit Bescheid aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau-Aufwertung“ in Höhe von 425.600  € (aus Bundes- und Landesmitten) für das Vorhaben an die Stadt bewilligt und die Weitergabe an den Bauherrn genehmigt wurde. Der reguläre städtische Mitleistungsanteil an dem Förderbetrag beträgt 212.800 € und darf mit Zustimmung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom Landkreis übernommen werden.

Eine Mitfinanzierung aus städtischen Eigenmitteln erfolgt also nicht, so dass nur die Fördermittel weitergegeben werden. Alle über die Fördermittel des Sportstätten- und der Städtebauförderung hinausgehenden Kostenanteile finanziert der Landkreis als Bauherr selbst.
Mit dem Vertrag soll auch ein öffentliches Wegerecht über das Grundstück des Humboldt-Gymnasiums zur besseren Erreichbarkeit des „Altstadt-Parkplatzes“ an der Wallrothstraße gewährt werden.

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