Peggy Katzer und Torsten Wolf vom Bündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte übergaben am Rande der heutigen Plenarsitzung 22.782 Unterschriften an den Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie.
Seit dem 3. September 2011 können Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer die Gemeinsame Erklärung "Die Zukunft der Thüringer Grundschulen und Grundschulhorte sichern" unterzeichnen. In der Aktionswoche vom 28. November bis 2. Dezember haben viele Grundschulhorte auf die prekäre Situation aufmerksam gemacht. Am Malwettbewerb "Ich bleibe nach der Schule gern im Hort" haben sich bis jetzt mehr als 55 Grundschulen beteiligt und über 1.200 Bilder eingereicht.
Solange die Entscheidung über die Hortkommunalisierung noch aussteht, werden die Aktionen des Bündnisses weitergehen. Ziel ist es, die folgenden sechs Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Thüringen Grundschulhorte zu sichern:
1. Die Horte müssen dauerhaft finanziell so ausgestattet sein, dass sie die u.g. Aufgaben ausreichend und nachvollziehbar erfüllen können.
2. Der Grundschulhort muss weiterhin zwingend als Teil der Bildungseinrichtung Grundschule definiert werden, mit der er eine organisatorische und pädagogische Einheit bildet.
3. Der Thüringer Bildungsplan muss in überzeugender Weise in allen Thüringer Grundschulen und deren Horten implementiert werden. Schule und Hort müssen verpflichtet werden, ein gemeinsames pädagogisches Gesamtkonzept vorzulegen und zu veröffentlichen.
4. An den Grundschulhorten muss ein Fachkräftegebot analog zu § 14 Absatz 1 ThürKitaG gelten. Zudem ist ein Fortbildungsgebot für Lehrerinnen, Lehrer, Horterzieherinnen und Horterzieher gleichermaßen gesetzlich festzulegen.
5. Das Betreuungsverhältnis (Hortbetreuer/in zu Kinder) muss mit einem verbindlichen Betreuungsschlüssel von höchstens 1:20 festgelegt werden. Zusätzlich sind Horterzieher/innen zur Ausgestaltung ihres Bildungsauftrages 10% der Arbeitszeit als Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitung, Fortbildung und Elterngespräche einzuräumen. Ausfallzeiten durch Urlaub und Krankheit sind bei der Personalbemessung angemessen zu berücksichtigen.
6. Um den Grundschulhort als Arbeitsplatz wieder attraktiv zu machen, muss der Beschäftigungsumfang in der Regel einen vollen Arbeitstag umfassen. Nur dies ermöglicht die konsequente Umsetzung von Inklusion und Rhythmisierung im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Angeboten.
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