Die 3. Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Thüringer Hochschulen
"Die Planungssicherheit für die Hochschulen in den nächsten vier Jahren ist nicht zu unterschätzen", kommentiert Thomas Hoffmann, GEW-Referatsleiter Hochschule und Forschung, die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung III zwischen der Landes¬regierung und den Hochschulen des Landes. "Aus dem Blick gerät dabei, dass die finanzielle Situation der Hochschulen dennoch weiter angespannt bleibt. Insofern befriedigen uns die verhandel¬ten finanziellen Rahmenbedingungen nicht."
Hoffmann kritisiert vor allem, dass die Hochschulen:
- nur einen jährlichen Finanzaufwuchs von 1 Prozent erhalten, was noch nicht einmal die Tarifsteigerungen abdeckt. Das führt netto zu Stellenkürzungen und Personalabbau,
- keine jährlichen Steigerung der Sachkosten erhalten. In der Rahmenvereinbarung II wurde wenigstens eine 1-prozentige Steigerung gewährt,
- ihr Budget nur noch nach Leistungskriterien erhalten, auch das sogenannte Grundbudget.
Eine gute Betreuung der hohen Zahl an Studierenden, exzellente Lehre und Forschung und Nachwuchsförderung machen es notwendig, die Hochschulen besser zu finanzieren, als dies mit der Rahmenvereinbarung III getan wird. Denn nicht berücksichtigt wird, dass die Studierendenzahlen seit 1992 auf das Dreieinhalbfache gestiegen, die Personalstellen dagegen auf 83 Prozent des 1992er Wertes gesunken sind
"Dem ständig wiederholten Hinweis von Politikern auf die zurückgehenden Haushaltsmittel des Landes begegnen wir mit der Aussage, dass jeder Euro, den das Land in Bildung investiert - und die Hochschulen sind ein wichtiger Teil der Bildung - dazu führt, dass weitere Euro in Thüringen ausgegeben werden, zum Beispiel von der Wirtschaft durch Ansiedlungen und Gehältern von Mitarbeitern", erläuterte Hoffmann weiter. "Gerade attraktive Hochschulen können einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, der demografischen Entwicklung entgegen¬zusteuern."
Ein weiterer Kritikpunkt der GEW ist, dass die Verhandlungen zur Rahmenvereinbarung nur mit den Hochschulleitungen geführt wurden. Die Vertretungen der Mitarbeiter/innen und der Studierenden wurden nicht beteiligt, sie sind aber diejenigen, die die in der Rahmenverein¬barung als Leistungen der Hochschulen benannten Aufgaben umsetzen müssen.
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