Bundesregierung
beschließt Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
den Gefahren des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas
Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig,
vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und
elektronischen Shishas beschlossen.
Der Gesetzentwurf
dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des
Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und
E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von
Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im
Wege des Versandhandels gelten.
"E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen!", stellt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
klar. "Mit den neuen Regelungen schaffen wir Bewusstsein dafür, dass
der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist. Wir
wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und
Jugendlichen um sich greift," begründet Manuela Schwesig ihre Gesetzesinitiative.
E-Zigaretten
und E-Shishas gelten bei vielen Kindern und Jugendlichen als cool und
angesagt. So hat nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung bereits jede fünfte Person in der
Altersgruppe der 12-17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und
jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser
Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette
konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.
Mit
den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten,
sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert.
Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack.
Es
gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben
oftmals den Ruf als gesündere Alternative zum Tabakrauchen und wirken
aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten als harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv.
Harmlos
sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht. Nachdem die
gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie
physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, seit längerem
bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und
des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss auch die
gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und
E-Zigaretten belegt. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose
anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue
Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder
herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Mitteilung des BMFSFJ am 04. November 2015
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