Was Eltern künftig beachten müssen.
Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld
ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des
Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig
von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass
Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.
Bei Neuanträgen teilen Eltern den Familienkassen die eigene
und die Steuer-Identifikationsnummer der Kinder über den
Kindergeldantrag mit. Für Neugeborene erhält der
Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.
Wird bereits Kindergeld bezogen und die
Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht
mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit
der Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer
wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person
mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem
Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer
ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.
Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden,
wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016
nachgereicht werden. Die in verschiedenen
aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung
eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der
Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht
Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.:
0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem
Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis
Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de
-> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur
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