„Heute ist ein guter und wichtiger Tag - nicht nur
wegen der hiervon ausgehenden Signalwirkung“, betonte der Vorsitzende
des Unterausschusses Robert Hochbaum (CCDU/CSU). „Die Gefährlichkeit der
Streumunition liegt darin, dass sie bei ihrem eigentlichen Einsatz
größtenteils nicht explodiert und die Submunition als Blindgänger am Ort
verbleibt. Hiervon gehen erhebliche Gefahren aus“, erklärte Hochbaum im
Namen des Unterausschusses.
Streumunition ist konventionelle Munition, die dazu bestimmt ist, explosive Submunition mit jeweils weniger als zwanzig Kilogramm Gewicht zu verstreuen oder freizugeben. Das Übereinkommen über Streumunition, das sogenannte "Oslo-Übereinkommen", ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition. Deutschland hat diese Form der Munition niemals eingesetzt, verfügte bislang aber über Munitionsbestände. Dem Übereinkommen gehören 88 Vertragsstaaten an, weitere 27 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet.
Streumunition ist konventionelle Munition, die dazu bestimmt ist, explosive Submunition mit jeweils weniger als zwanzig Kilogramm Gewicht zu verstreuen oder freizugeben. Das Übereinkommen über Streumunition, das sogenannte "Oslo-Übereinkommen", ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition. Deutschland hat diese Form der Munition niemals eingesetzt, verfügte bislang aber über Munitionsbestände. Dem Übereinkommen gehören 88 Vertragsstaaten an, weitere 27 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet.
Deutscher Bundestag am 25. November 2015
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