Abfallgebühren bleiben weiterhin konstant
Morgen treten die
geänderten Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung, die
Abfallentsorgungsgebührensatzung und die Gebührensatzung
Abfallwirtschaftszentrum in Kraft, die der Kreistag in seiner letzten
Sitzung
beschlossen hat. Die Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung wurde an
die aktuelle Rechtslage angepasst, die sich insbesondere aus dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Elektrogesetz ergeben haben.
Grundsätzliche Änderungen für Bürger und Firmen im Landkreis
Nordhausen ergeben sich daraus nicht. In diesem Zusammenhang erfolgte
auch eine Aktualisierung der Abfallentsorgungsgebührensatzung. Für die
Haushalte und Gewerbe im Landkreis bleiben die Abfallentsorgungsgebühren
konstant. Lediglich die Gebühren für Zusatzentsorgungen
mussten aufgrund von gestiegenen Betriebskosten des
Entsorgungsunternehmens angepasst werden.
Ebenfalls neu gefasst
hat der Landkreis die Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum.
Hier gibt es künftig neue Gebührengruppen und Gebührensätze. Zu beachten
ist ab 01.10.2015 eine neue Regelung beim
Verwiegen angelieferter Abfälle auf der Waage des
Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode. Mit Inkrafttreten des neuen
Mess- und Eichgesetztes sowie der entsprechenden Verordnung zum
01.01.2015 ist es untersagt, die Verwiegung unterhalb der Mindestlast
(d.h.
< 200 kg) durchzuführen und als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen.
Ab 1. Oktober wird daher gemäß § 2 Absatz 2 GSAWZ für alle Anlieferungen
unter 200 kg ein Pauschalbetrag von 10% der Benutzungsgebühr der
betreffenden Abfallart erhoben. Durch die erforderlich
werdende Umstellung der Fahrzeugwaage ist am 1. und 2. Oktober mit
erhöhten Wartezeiten beim Verwiegen zu rechnen. Das Fachgebiet
Abfallwirtschaft/Deponie empfiehlt daher Abfallanlieferern, geplante
Anlieferungen wenn möglich zu verschieben. Ab dem 5. Oktober
steht die Waage wieder uneingeschränkt während der Öffnungszeiten des
Abfallwirtschaftszentrums (Montag bis Freitag von 7 – 17 Uhr und
Samstag von 7 – 13 Uhr. Bitte beachten: Geschlossen ist am 03.10.2015.)
zur Verfügung. Alle Satzungen einschließlich Positivkatalog
des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode stehen unter
www.abfall-nordhausen.de bzw.
www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 30.September 2015
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