Nordhausen. Auch in diesem Jahr beteiligt
sich die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora am bundesweiten Tag des
offenen Denkmals am Sonntag, den 13. September 2015.
Der
Denkmaltag 2015 ist dem Motto „Handwerk, Technik, Industrie“
gewidmet. Der Historiker und Museologe Torsten Heß knüpft an
dieses Thema um 14.00 Uhr mit seinem Vortrag „Wunderwaffen aus
dem Mittelwerk...? Mythos und Realität“ an.
Darin
analysiert er historische Fotos und hinterfragt allgemeine
Vorstellungen zur Herstellung der vom NS-Regime propagierten
„Vergeltungswaffen“. Für die NS-Rüstungsindustrie wurden
KZ-Häftlinge zur
Zwangsarbeit eingesetzt und in ausufernden
Verlagerungs- und Infrastrukturprojekten rücksichtslos
ausgebeutet. Die Raketenfabrik Mittelwerk GmbH mit dem
angeschlossenen KZ Mittelwerk steht exemplarisch für die
Geschichte der mörderischen Zwangsarbeit.
Der Vortrag
zeigt die Unzulänglichkeit der sogenannten „Wunderwaffen“ und
die Realitätsferne der Verantwortlichen in Politik, Militär und
Industrie auf und trägt zugleich zu einer kritischen Einordnung
der Technikgeschichte im Nationalsozialismus bei.
Die
KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora bietet darüber hinaus öffentliche
Sonderführungen im Außengelände und in der Stollenanlage an. Die
Führungen beginnen zwischen 10 und 17 Uhr jeweils zur vollen
Stunde an der Besucherinformation im Museumsgebäude und dauern
etwa 90 Minuten.
Das Museum
der KZ-Gedenkstätte mit der ständigen Ausstellung zur Geschichte
des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora hat an diesem Tag von 10
Uhr bis 18 Uhr, das Museumscafé von 10 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
Die
Teilnahme an den Sonderführungen und der Besuch der Ausstellung
im Museumsgebäude sind kostenlos und ohne Voranmeldung möglich.
Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.
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