Bundesforschungsministerium gibt Startschuss für Errichtung des
Deutschen Internet-Instituts / Wanka: „Chancen der Digitalisierung
optimal nutzen“
Digitalisierung und Internet verändern unser Leben
in atemberaubendem Tempo. Unsere Gesellschaft wird digitaler. Auch
Wissenschaft und Forschung stehen vor neuen Herausforderungen.
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka hat daher heute den
Startschuss für die Errichtung des Deutschen Internet-Instituts
gegeben: „Mit dem Start des Wettbewerbs rufen wir die Wissenschaft
auf, Konzepte zu entwickeln, wie wir in Deutschland den Digitalen
Wandel bestmöglich und unter Bündelung aller Kräfte erforschen
können.“ In einem ersten Schritt sind Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Kooperationen von
beiden nun aufgefordert, Projektskizzen einzureichen. Um die
Digitalisierung verstehen und zum Wohle der Gesellschaft nutzbar
machen zu können, bedarf es einer intensiveren Erforschung des
Zusammenwirkens von technologischen und gesellschaftlichen Aspekten
von Internet und Digitalisierung. „Das Deutsche Internet-Institut
soll die Entwicklungen rund um die Digitalisierung erklären und
analysieren. Ebenso gefragt sind aber auch Lösungsansätze, wie
Deutschland die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen kann“,
sagte Wanka. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
stellt hierfür zunächst in den kommenden fünf Jahren bis zu 50
Millionen Euro bereit. Eine wichtige Aufgabe des Instituts besteht
damit in Forschung zum Thema Digitalisierung in seiner ganzen
Komplexität. Die Erkenntnisse der Forschung sollen rasch ihren Weg
in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik finden, so dass auch der
Wissenstransfer eine zentrale Rolle spielen wird. Pressemitteilung
Exemplarische Themen, mit denen sich das Deutsche Internet-Institut
befassen soll, sind: Die Auswirkungen von Big Data und dem
Internet der Dinge auf Datensicherheit und Datenautonomie - auch über
technologische Fragen hinaus. Der Einfluss der Digitalisierung
auf politische, rechtliche und auch wirtschaftliche
Gestaltungsmöglichkeiten durch immer kürzer werdende
Reaktionszeiten. Fragen zur Zukunft der Wertschöpfung, die sich
aufgrund der Flexibilisierung von Wertschöpfungsnetzwerken und der
Interaktion Mensch-Technologie ergeben. Die Digitale
„Alphabetisierung“: Vermittlung von Wissen über die
Digitalisierung und Anstoßen der gesellschaftlichen Diskussion. Die Bedeutung der Digitalisierung für Partizipation und damit auch
für das Demokratieverständnis. Diese Fragen lassen sich nicht
allein aus der technischen Perspektive heraus beantworten. Wichtig
ist daher ein interdisziplinärer Ansatz: In dem Institut sollen
Forscherinnen und Forscher verschiedener Fachrichtungen aus den
Gesellschaftswissenschaften – insbesondere Sozial- und
Geisteswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften – und
der Informatik an übergreifenden Fragestellungen zusammenarbeiten.
Wanka: „Unser Ziel ist ehrgeizig, zumal sich das neue Institut
messen lassen soll an renommierten internationalen
Forschungseinrichtungen in den USA und Großbritannien.“ Das neue
Institut soll als Themenradar und Impulsgeber, als Vernetzungsstelle,
Koordinator und Kommunikator, Berater und Unterstützer,
Informations- und Anlaufstelle wirken. Ziel ist es, Synergien
zwischen den bestehenden Akteuren zu verstärken und optimal zu
nutzen. Die Entscheidung zur Einrichtung des Internet-Instituts geht
zurück auf den Koalitionsvertrag und die Digitale Agenda 2014-2017
der Bundesregierung. Dort heißt es: „Ein öffentlich finanziertes
Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die
ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte
von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die
bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden
und zu fokussieren.“ Nach dem Wettbewerb um die besten Konzepte und
der Auswahl wird das Deutsche Internet-Instituts aufgebaut und kann
seine Arbeit aufnehmen. In regelmäßigen Abständen soll das
Institut zur Qualitätssicherung evaluiert werden. Nach einer
erfolgreichen Anlaufphase können dann die neuen Handlungsspielräume
zum Tragen kommen, die der geänderte Artikel 91b im Grundgesetz zur
langfristigen strategischen Zusammenarbeit von Bund und Ländern im
Bereich der Wissenschaft geschaffen hat. Die Bekanntmachung des
Wettbewerbs erscheint am 17.9. im Bundesanzeiger
Mitteilung des BMBF am 16.September 2015
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