Freitag, 25. November 2016

Stallpflicht auch in Kleinwechsungen

Aufgrund der Vorgaben von Bund und Land hat das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen auch in Kleinwechsungen eine Stallpflicht festgelegt. Damit besteht nun zum Schutz vor der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel in Wolkramshausen, Kleinfurra, Wernrode, Großwechsungen, Obergebra, Sollstedt, Rehungen, Auleben, Bielen und Sundhausen. Die Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln verhindern. Wer verendete Wildvögel in der Natur findet, sollte diese nicht anfassen und den Fall dem Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.
Mitteilung des Lanratsamtes Nordhausen am 25.11.2016

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen