Aufgrund der
Vorgaben von Bund und Land hat das Veterinäramt des Landkreises
Nordhausen auch in Kleinwechsungen eine Stallpflicht festgelegt. Damit
besteht nun zum Schutz vor der Vogelgrippe eine Stallpflicht
für Geflügel in Wolkramshausen, Kleinfurra, Wernrode, Großwechsungen,
Obergebra, Sollstedt, Rehungen, Auleben, Bielen und Sundhausen. Die
Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme
verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe
anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in
Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln
verhindern. Wer verendete Wildvögel in der Natur findet, sollte
diese nicht anfassen und den Fall dem Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.
Mitteilung des Lanratsamtes Nordhausen am 25.11.2016
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