Zwar
gibt es bislang noch keinen nachgewiesenen Fall von Geflügelgrippe in
Thüringen, allerdings hat das Thüringer Sozial- und
Gesundheitsministerium aufgrund der bundesweiten
Entwicklungen die Schutzmaßnahmen auch auf kleinere
Geflügelzuchtbetriebe und -hobbyhaltungen ausgedehnt. Bis jetzt wurden
insgesamt rund 220 Fälle in acht Bundesländern registriert. Auch wenn in
Thüringen bisher noch kein Fall von Geflügelgrippe entdeckt
worden ist, sei erhöhte Aufmerksamkeit notwendig, so das Ministerium
weiter. Deshalb sind alle aufgefordert, die in der Natur unterwegs sind
und verendete Vögel finden, diese keinesfalls anzufassen und dem
Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend
untersucht werden können.
Die
Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme
verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe
anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in
Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln
verhindern. Für alle Geflügelhaltungen gelten daher folgende
Sicherheitsmaßnahmen: An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen soll
eine Vorrichtung zur Schuhdesinfektion angebracht werden, die Halter
sollen Schutzkleidung nutzen und es darf zurzeit kein Geflügel auf
Märkten, Börsen oder bei mobilen Händlern gekauft werden.
Transportmittel für Geflügel sind nach jeder Verwendung zu reinigen
und zu desinfizieren und Geflügelbörsen, Märkte sowie Veranstaltungen,
bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind derzeit
in den drei Orten nicht erlaubt. Das Veterinäramt weißt nochmals alle
Geflügelhalter darauf hin, dass sie verpflichtet
sind, ihren Geflügelbestand zu melden.
Eine Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 21.11.2016
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