Montag, 21. November 2016

Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe ausgeweitet

Zum Schutz vor der Vogelgrippe hat das Land Thüringen jetzt gemäß einer Eilverordnung des Bundeslandeswirtschaftsministerium die Stallpflicht ausgeweitet. Als Risikogebiete werden jetzt neu alle Orte eingestuft, die in einem 3-Kilometer-Radius um Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren liegen. Dies betrifft im Landkreis Nordhausen die Orte Wolkramshausen, Kleinfurra, Wernrode, Großwechsungen, Obergebra, Sollstedt sowie Rehungen. Die Gemeinden werden entsprechend vom Veterinäramt des Landkreises informiert. Bereits in der vergangenen Woche wurde die Aufstallung von Geflügel in Auleben, Bielen und Sundhausen angeordnet. 

Zwar gibt es bislang noch keinen nachgewiesenen Fall von Geflügelgrippe in Thüringen, allerdings hat das Thüringer Sozial- und Gesundheitsministerium aufgrund der bundesweiten Entwicklungen die Schutzmaßnahmen auch auf kleinere Geflügelzuchtbetriebe und -hobbyhaltungen ausgedehnt. Bis jetzt wurden insgesamt rund 220 Fälle in acht Bundesländern registriert. Auch wenn in Thüringen bisher noch kein Fall von Geflügelgrippe entdeckt worden ist, sei erhöhte Aufmerksamkeit notwendig, so das Ministerium weiter. Deshalb sind alle aufgefordert, die in der Natur unterwegs sind und verendete Vögel finden, diese keinesfalls anzufassen und dem Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.


Die Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln verhindern. Für alle Geflügelhaltungen gelten daher folgende Sicherheitsmaßnahmen: An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen soll eine Vorrichtung zur Schuhdesinfektion angebracht werden, die Halter sollen Schutzkleidung nutzen und es darf zurzeit kein Geflügel auf Märkten, Börsen oder bei mobilen Händlern gekauft werden. Transportmittel für Geflügel  sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren und Geflügelbörsen, Märkte  sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind derzeit in den drei Orten nicht erlaubt. Das Veterinäramt weißt nochmals alle Geflügelhalter darauf hin, dass sie verpflichtet sind, ihren Geflügelbestand zu melden. 
Eine Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 21.11.2016

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