Ab 16. Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide
für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an
Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Die Bescheide
enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung
in diesem Jahr sowie die Vorausberechnung für das kommende Jahr. Damit
die Abfallentsorgungsgebühren für dieses Jahr korrekt berechnet werden
können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt
rechtzeitig bis zum 16. Dezember dem Fachgebiet
Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden. Möglich ist das
auch über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de,
ebenso als E-Mail an die Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de,
per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg
an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie,
Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Zu den Veränderungen gehören die
Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstückes von der Abfallentsorgung,
das dem Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang unterliegt,
der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also der Grundstückseigentümer
bzw. -verwalter, die Veränderung der Anzahl, der Größe der
Abfallbehälter oder der Personenzahl, wenn beispielsweise ein Kind
geboren wird oder jemand auszieht. Wer dazu Fragen hat, kann sich
auch persönlich im BürgerServiceZentrum (BSZ) beraten lassen, montags
von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 16.00 Uhr und donnerstags
von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und am
Samstag,10. Dezember, von 8:30 bis 12:00 Uhr. Hier
können auch Änderungen zum Grundstück mitgeteilt werden. Die
Mitarbeiter des BSZ helfen auch gern bei Fragen zu den Gebühren weiter.
Eine Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 22.11.2016
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