Eine Entlassung ist für Beschäftigte immer ein erheblicher
Einschnitt – gerade aber zum Jahresende. Um zügig ihr Arbeitslosengeld
zu erhalten, brauchen ehemalige Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung.
Wichtig ist, dass Arbeitgeber diese umgehend ausstellen
- am besten gleich elektronisch. Was viele Unternehmen nicht wissen: Sie
kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen
ist. Dabei soll der Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die
Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
eingetragen werden. Nur mit der Arbeitsbescheinigung kann schnell und
sachgerecht über den Antrag und die Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes
entschieden werden.
„Unternehmen können die Arbeitsbescheinigung elektronisch über ihre
Lohnsoftware erstellen und damit sparen Zeit und Geld“ bestätigt Andrea
Springer, Pressesprecherin der Nordhäuser Arbeitsagentur. Das sei vor
allem wichtig, um Arbeitslosengeld pünktlich
bewilligen und auszahlen zu können. Durch die elektronische Funktion in
der Lohnabrechnungssoftware entfallen der Ausdruck und der postalische
Versand der Papierbescheinigung. Die Arbeitnehmer erhalten dann einen
Ausdruck der Bescheinigung, um eventuelle Fehler
sofort beheben zu können.
Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, kann die Agentur für Arbeit
rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die Menschen können sich voll
und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die
Arbeitsuche. Weitere Informationen zum Verfahren sind im
Internet zu finden.
Mitteilung der Agentur für Arbeit Nordhausen am 14.11.2016
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