Montag, 14. November 2016

Unternehmen können Arbeitsbescheinigung elektronisch ausstellen

Eine Entlassung ist für Beschäftigte immer ein erheblicher Einschnitt – gerade aber zum Jahresende. Um zügig ihr Arbeitslosengeld zu erhalten, brauchen ehemalige Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung. Wichtig ist, dass Arbeitgeber diese umgehend ausstellen - am besten gleich elektronisch. Was viele Unternehmen nicht wissen: Sie kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. Dabei soll der Verdienst der bereits abgerechneten Monate und die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetragen werden. Nur mit der Arbeitsbescheinigung kann schnell und sachgerecht über den Antrag und die Leistungshöhe des Arbeitslosengeldes entschieden werden. 
„Unternehmen können die Arbeitsbescheinigung elektronisch über ihre Lohnsoftware erstellen und damit sparen Zeit und Geld“ bestätigt Andrea Springer, Pressesprecherin der Nordhäuser Arbeitsagentur. Das sei vor allem wichtig, um Arbeitslosengeld pünktlich bewilligen und auszahlen zu können. Durch die elektronische Funktion in der Lohnabrechnungssoftware entfallen der Ausdruck und der postalische Versand der Papierbescheinigung. Die Arbeitnehmer erhalten dann einen Ausdruck der Bescheinigung, um eventuelle Fehler sofort beheben zu können.
 
Nur wenn alle Unterlagen vorliegen, kann die Agentur für Arbeit rechtzeitig Arbeitslosengeld auszahlen und die Menschen können sich voll und ganz auf das konzentrieren, worauf es ankommt – auf die Arbeitsuche. Weitere Informationen zum Verfahren sind im Internet zu finden.
 Mitteilung der Agentur für Arbeit Nordhausen am 14.11.2016

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