Zum Schutz vor der Vogelgrippe hat das Veterinäramt
des Landkreises Nordhausen jetzt aufgrund einer Festlegung des Landes
Thüringen in einer Allgemeinverfügung die Aufstallung von Geflügel in
Auleben, Bielen und Sundhausen angeordnet. Diese
vorbeugende Maßnahme soll verhindern, dass es durch einen Kontakt mit
Wildvögeln zu einer Ansteckung des Hausgeflügels kommt. Die Tiere sollen
in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, die
einen Kontakt mit Wildvögeln verhindern. Aufgrund
ihrer Lage in der Nähe der Kies- und Fischteiche bzw. zum Stausee
Kelbra, wo zurzeit viele Wildvögel rasten und auf Nahrungssuche
unterwegs sind, zählen Auleben, Bielen und Sundhausen zu den besonders
gefährdeten Gebieten. Für alle Geflügelhaltungen in diesen
Orten gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen: An den Eingängen zu den
Geflügelhaltungen soll eine Vorrichtung zur Schuhdesinfektion angebracht
werden, die Halter sollen Schutzkleidung nutzen und es darf zurzeit
kein Geflügel auf Märkten, Börsen oder bei mobilen
Händlern gekauft werden. Transportmittel für Geflügel sind nach jeder
Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren und Geflügelbörsen, Märkte
sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau
gestellt wird, sind derzeit in den drei Orten nicht
erlaubt. Außerdem weist das Veterinäramt alle Geflügelhalter im
Landkreis Nordhausen darauf hin, dass sie verpflichtet sind, ihren
Geflügelbestand zu melden.
Mit den jetzt ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen folgt
des Veterinäramt der Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das
das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Virustyps H5N8 in
Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundesweit als
hoch einschätzt und daher eine Einschränkung der Freilandhaltung in
Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast-
und -sammelplätzen empfiehlt. Mit dem Nachweis der Vogelgrippe bei
inzwischen mehreren hundert Wildvögeln ist eine weitere
Ausbreitung auch über weite Strecken zu befürchten. Damit ist die
Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über
Wildvögel deutlich gestiegen und Kontakte zu Wildvögeln in jedweder Form
sind zu minimieren und wenn möglich ganz zu verhindern.
Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Hausgeflügelbestände eine
Aufstallung geboten. In Thüringen sind davon derzeit Areale betroffen,
die eine Vielzahl von wildlebenden Wasservögel als Sammel-, Rast- und
Brutplätze nutzen, also stark frequentierte Zugvögelsammelplätze.
Das trifft im Landkreis Nordhausen auf Auleben, Bielen und Sundhausen
zu. Eine regelmäßige Neubewertung der Gefährdungssituation wird jedoch
in zeitlich kurzen Abständen erfolgen.
Die kompletten Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises unter
www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html veröffentlicht.
Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 15.11.2016
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