Dienstag, 21. Juli 2015

Eine gute Entscheidung des Gerichtes

Babett Pfefferlein: Geld sollte in Ausbau der Qualität der Kita-Betreu-
ung investiert werden


Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreu-
ungsgeldgesetz sagt Babett Pfefferlein, familienpolitische Sprecherin 
der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun Klarheit geschaffen 
hat. Das Betreuungsgeld war nicht das richtige Instrument, um Familien 
zu unterstützen. Die nun frei werdenden Mittel  sollten unbedingt für 
den Ausbau der Kinderbetreuung und die Stärkung der frühkindlichen Er-
ziehungs- und Bildungsangeboten aufgebracht werden, damit alle Eltern 
endlich eine Möglichkeit haben, Familie und Beruf zu vereinbaren.“In einer modernen Gesellschaft sollte es möglich sein, eine Zeit lang 
seine Kinder zu Hause zu betreuen. Aber vor allem der (Wieder-)Einstieg in die Arbeits- und Studienwelt ist flexibel zu gestalten. Das sollte 
gefördert werden. Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze war ein wichti-
ger Schritte hin zu einer Familienpolitik, die sich am Leitbild einer 
partnerschaftlichen Arbeitsteilung orientiert – wie sie sich viele jün-
gere Elternpaare wünschen.“Es ist höchste Zeit für eine moderne und chancengerechte Familienpoli-
tik auch auf Bundesebene“, schließt die bündnisgrüne Familienpolitikerin.
Hintergrund:
Durch das „Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes“ vom 15. Februar 2013 wurde dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ein Ab-
schnitt hinzugefügt, in dem der Anspruch auf das Betreuungsgeld geregelt wird. Die Gesetzesänderung trat zum 1. August 2013 in Kraft. Seitdem 
können Eltern im Anschluss an das Elterngeld für bis zu 22 Monate Be-
treuungsgeld bekommen, wenn sie ihr Kind nicht in einer öffentlich ge-
förderten Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle 
betreuen lassen, sondern ihr Kind zu Hause selbst betreuen oder von ei-
ner nicht öffentlich geförderten Stelle betreuen lassen. Das gilt für 
Kinder, die nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sind. Das Betreuungs-
geld betrug anfangs 100 Euro monatlich. Seit dem 1. August 2014 werden 
150 Euro im Monat gezahlt.
Am 20. Februar 2013 hat der SPD-geführte Hamburger Senat beim Bundesver-
fassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das Betreuungsgeldge-
setz eingeleitet. Der Senat bezweifelt die Gesetzgebungskompetenz des 
Bundes und hält darüber hinaus das Betreuungsgeldgesetz mit dem Gleich-
heitssatz (Artikel 3) im Grundgesetz für nicht vereinbar.
Mitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen am 
21.07.2015

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