Dienstag, 21. Juli 2015
Arbeitgeberpräsident Kramer: Betreuungsgeldmittel in Ganztagskitas und Ganztagsschulen investieren
Berlin, 21. Juli 2015. Anlässlich des Bundesverfassungsgerichtsurteils erklärt Arbeitgeberpräsident Kramer:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts korrigiert einen schweren bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Fehler.
Die Betreuungsgeldmittel sollten künftig in den Ausbau einer bedarfsgerechten und hochwertigen Ganztagskinderbetreuung sowie in Ganztagsschulen investiert werden. Eine ausreichende Zahl guter Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine notwendige Voraussetzung, damit Eltern Familie und Beruf leichter unter einen Hut bekommen, mehr Frauen – wenn sie wollen – in größerem Stundenumfang arbeiten können und Kinder bessere Bildungschancen erhalten.
Das Betreuungsgeld war kontraproduktiv, weil es vor allem Eltern mit geringerem Bildungsgrad und Familien mit Migrationshintergrund davon abhält, ihre Kinder in einer Kita betreuen zu lassen, die Integration zu erleichtern und selbst erwerbstätig zu sein. So unterbleibt wichtige frühkindliche Förderung, Bildungschancen werden verbaut. Außerdem wird ein finanzieller Anreiz gesetzt, dass Frauen dem Arbeitsmarkt länger fernbleiben. Lange familienbedingte Erwerbsunterbrechungen führen zu Qualifikationsverlusten und damit zu Nachteilen in der Einkommens- und Karriereentwicklung.
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