Montag, 13. Juli 2015

Steuerpläne der Bundesregierung: „Populismus gebiert ein bürokratisches Monster“

Berlin, 13. Juli 2015: UnternehmensGrün e.V., der Bundesverband der Grünen Wirtschaft, lehnt die
Pläne der großen Koalition zur Reform der Erbschaftssteuer ab. Der Verband sieht darin bloße
populistische Klientelpolitik und die Geburt eines Bürokratiemonsters.
„Durch die Pläne des Bundeskabinetts sollen „Firmenerben“ weiterhin begünstigt werden. Das
schafft erneut verfassungsrechtlich bedenkliche Tatbestände und einen bürokratischen Irrsinn, der
angesichts des mit 4 Milliarden Euro recht übersichtlichen Jahresaufkommens dieser Steuer kaum zu
rechtfertigen ist. Als populistischer Hebel hierfür wird die Angst der Arbeitnehmer/-innen
missbraucht, Ihren Arbeitsplatz vielleicht wegen der drohenden Erbschaftssteuer des Juniorchefs zu
verlieren“, erklärt Jan-Karsten Meier, Vorstand von UnternehmensGrün.
Dabei gebe es keinerlei tragfähigen Beweis für die These, dass die bereits in der Entstehung
erkennbar verfassungswidrige Befreiung von Betriebsvermögen im Jahre 2008 die Sicherheit von
Arbeitsplätzen erkennbar gefördert hätte. „Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Steuerlast zur
Betriebsverkleinerung, Entlassungen oder gar Betriebsschließung geführt hätte“, sagt Meier. Völlig
unklar sei darum das sachliche Motiv für die Begünstigung von Familienbetrieben gegenüber
Anteilen an Kapitalgesellschaften.
UnternehmensGrün als Unternehmensverband vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen fordert
die Bundesregierung auf, die Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten in der
Erbschaftsteuer zu beenden. Es gebe keinen sachlichen Grund, Immobilienvermögen, Bilder, Aktien
oder Sparbücher anders zu besteuern als Betriebsvermögen oder Firmenwerte.
In diesem Sinne fordert Unternehmensgrün eine grundlegende Änderung der Steuererhebung: Weg
von der komplizierten und unterschiedlichen Besteuerung der Erben; hin zu einer Besteuerung des
Nachlasses vor der Verteilung auf mögliche Erben.
Eine solche Nachlaßsteuer gilt in vielen angelsächsischen Ländern. Kombiniert mit großzügigen aber
zinspflichtigen Stundungstatbeständen (wie bei Liquiditätsengpässen oder Großinvestitionen)
vermindert sie den Verwaltungsaufwand, schafft eine einheitliche Besteuerungsgrundlage und
beendet die Diskriminierung von entfernteren Erben. Ab einem Freibetrag von 2 Mio. Euro
befürwortet UnternehmensGrün einen Erbschaftssteuersatz von 20 %, der bis zu einem
Nachlaßvolumen von 10 Mio. Euro auf den aktuellen Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer von
42 % ansteigt. Damit blieben ca. 80 % der Nachlässe wegen des geringen Volumens steuerfrei,
während lediglich 20 % der Nachlässe (die auch heute den Hauptteil des Aufkommens liefern) mit
geringerem Verwaltungsaufwand bei mindestens gleichem Aufkommen besteuert würden.

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