Donnerstag, 7. August 2014

Im Bürgersaal: Briefwahlbüro öffnet am 25. August

Nordhausen (psv) Am 14. September 2014 werden die Mitglieder des Thüringer Landtags gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
 
„Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.08.2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Wahlbüro erkundigen, ob er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, um nicht Gefahr zu laufen, dass er sein Wahlrecht nicht wahrnehmen kann. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Nordhausen liegt in der Zeit vom 25.08. bis 29.08.2014 während der Öffnungszeiten im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, Bürgersaal, zur Einsichtnahme aus.“ Darauf weist der städtische Wahlleiter Thomas Joachimi hin. 
 
„Vom 25. August bis zum 12. September können sich Nordhäuser Bürger, die am Wahltag verhindert sind, Briefwahlunterlagen im Wahlbüro aushändigen lassen. In diesem Zeitraum ist das Wahlbüro  am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen“, so Joachimi weiter 
Wer die Briefwahlunterlagen per Post anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,60 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefax  (03631/696811) oder online über www.nordhausen.de. Wer sich am Wahltag und zu den Öffnungszeiten des Wahlbüros nicht in Nordhausen aufhält, kann sich die Unterlagen an seine Aufenthaltsadresse zusenden lassen.

Auch die Briefwahl direkt im Wahlbüro, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, ist möglich.  Zu beachten ist, dass Briefwähler nur ihre eigenen Unterlagen erhalten. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Die Thüringer Landeswahlordnung sieht nicht, wie bei anderen Wahlen, ein Feld für eine solche Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vor. Deshalb muss die Vollmacht mittels eines separaten Schriftstückes erteilt werden.
 

Auf den Wahlbenachrichtigungen befindet sich auch ein Vermerk, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht.  Wer auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen ist, aber einen solchen Vermerk auf seiner Wahlbenachrichtigung nicht vorfindet, möchte bitte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. 

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