Berlin, 26. August 2014. Anlässlich der Diskussion über eine Anti-Stress-Verordnung erklärt die BDA:
Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Zunahme
von psychischen Erkrankungen mit der beruflichen Erreichbarkeit nach
Feierabend in Verbindung bringen. Zu Recht hat die Bundesregierung
selbst gerade erst mitgeteilt, dass es zum Schutz vor psychischen
Gefährdungen derzeit keine hinreichend konkreten
Gestaltungsanforderungen gibt, die als Handlungsaufforderungen an
Arbeitgeber gestellt werden können. Deshalb ist es auch richtig, dass
das Bundesarbeitsministerium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin zu dieser Frage einen Forschungsauftrag erteilt hat,
dessen Ergebnisse 2016 vorliegen sollen.
Die Arbeitgeber nehmen das Problem möglicher psychischer Belastungen
schon jetzt sehr ernst, weil sie ein hohes Interesse an der Gesundheit
ihrer Beschäftigten haben. Insbesondere haben viele Unternehmen bereits
Regelungen für die Erreichbarkeit von Beschäftigten und zum Einsatz
mobiler Kommunikationsmittel getroffen. Pauschale Vorgaben durch eine
Anti-Stress-Verordnung sind nicht geeignet, den unterschiedlichen
Gegebenheiten und Anforderungen in den verschiedenen Branchen und
Betrieben gerecht zu werden.
Schon heute stellt das geltende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht ein
hohes Schutzniveau für die Beschäftigten sicher. Kein Arbeitnehmer muss
ständig erreichbar sein, und Einsätze außerhalb der vereinbarten
Arbeitszeiten sind nur in engen Grenzen entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben möglich. Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist ohnehin strenger
als die europäische Richtlinie, auf der es beruht.
Eine generelle Begrenzung der Einsatzmöglichkeiten mobiler Kommunikation
wäre auch nicht im Interesse der Beschäftigten: Wer für Arbeitnehmer
ein hohes Maß an Arbeitszeitverantwortung und Freiheit bei der
Arbeitsgestaltung einfordert, muss ihnen auch die Gelegenheit geben, die
aus privaten Gründen unterbrochene Arbeit von zuhause oder unterwegs
wieder aufzunehmen und zu vollenden.
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