Dienstag, 26. August 2014

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Kein Bedarf für eine Anti-Stress-Verordnung

Berlin, 26. August 2014. Anlässlich der Diskussion über eine Anti-Stress-Verordnung erklärt die BDA:

Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Zunahme von psychischen Erkrankungen mit der beruflichen Erreichbarkeit nach Feierabend in Verbindung bringen. Zu Recht hat die Bundesregierung selbst gerade erst mitgeteilt, dass es zum Schutz vor psychischen Gefährdungen derzeit keine hinreichend konkreten Gestaltungsanforderungen gibt, die als Handlungsaufforderungen an Arbeitgeber gestellt werden können. Deshalb ist es auch richtig, dass das Bundesarbeitsministerium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu dieser Frage einen Forschungsauftrag erteilt hat, dessen Ergebnisse 2016 vorliegen sollen.

Die Arbeitgeber nehmen das Problem möglicher psychischer Belastungen schon jetzt sehr ernst, weil sie ein hohes Interesse an der Gesundheit ihrer Beschäftigten haben. Insbesondere haben viele Unternehmen bereits Regelungen für die Erreichbarkeit von Beschäftigten und zum Einsatz mobiler Kommunikationsmittel getroffen. Pauschale Vorgaben durch eine Anti-Stress-Verordnung sind nicht geeignet, den unterschiedlichen Gegebenheiten und Anforderungen in den verschiedenen Branchen und Betrieben gerecht zu werden.

Schon heute stellt das geltende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrecht ein hohes Schutzniveau für die Beschäftigten sicher. Kein Arbeitnehmer muss ständig erreichbar sein, und Einsätze außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten sind nur in engen Grenzen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben möglich. Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist ohnehin strenger als die europäische Richtlinie, auf der es beruht.

Eine generelle Begrenzung der Einsatzmöglichkeiten mobiler Kommunikation wäre auch nicht im Interesse der Beschäftigten: Wer für Arbeitnehmer ein hohes Maß an Arbeitszeitverantwortung und Freiheit bei der Arbeitsgestaltung einfordert, muss ihnen auch die Gelegenheit geben, die aus privaten Gründen unterbrochene Arbeit von zuhause oder unterwegs wieder aufzunehmen und zu vollenden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen