Freitag, 13. Februar 2015

Thoska-Risiken nur bei Betrug und Straftat

Es ist seit längerem bekannt, dass die vor einigen Jahren eingeführte erste Chipgeneration Sicherheitsrisiken birgt. Seitdem arbeiten die Hochschulen, die die Karten als Studierenden- und Mitarbeiterausweise ausgeben, an der Umstellung auf eine sicherere Variante, die allerdings zusätzlichen erheblichen Aufwand bedeutet.

Die bekannten Risiken, Aufladungen ohne Entgelt vorzunehmen, die eingetragene Studienzeit zu ändern und Zugangsberechtigungen einzutragen, bedeuten aber in jedem Fall, dass ein Betrug vorgenommen oder gar eine Straftat der Dokumentenfälschung begangen wird, die auch entsprechend verfolgt werden.

Die bargeldlosen Zahlungen werden im Rahmen des erforderlichen Geldclearings regelmäßig überprüft und Betrugsfälle zur Anzeige gebracht. Wie die Vergangenheit zeigt, sind die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde durchaus von Erfolg gekrönt, mit entsprechend harten strafrechtlichen Folgen für die Betrüger.

Ähnlich verhält es sich bei der Nutzung der Chipkarte als Fahrausweis. Diese werden durch die jeweiligen Verkehrsunternehmen kontrolliert und werden bei Verdacht einer Fälschung eingezogen. Bestätigt sich dieser Verdacht, führt dies in jedem Fall zu einer Anzeige, im Fall der Bahn sogar bei der Bundespolizei. Aber auch hier laufen bereits seit einiger Zeit die Vorbereitungen zur Einführung eines e-Tickets.


Das Studentenwerk Thüringen gestattet in seinen Mensen, die Mitarbeiter- und Studentenausweise der Hochschulen in Form der thoska (thüringer hochschul- und studentenwerkskarte) zur bargeldlosen Zahlung zu nutzen. Selbst gibt es keine Karten aus.

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