Es ist
seit längerem
bekannt, dass die vor einigen Jahren eingeführte erste
Chipgeneration
Sicherheitsrisiken birgt. Seitdem arbeiten die Hochschulen, die
die Karten als
Studierenden- und Mitarbeiterausweise ausgeben, an der
Umstellung auf eine
sicherere Variante, die allerdings zusätzlichen erheblichen
Aufwand bedeutet.
Die
bekannten
Risiken, Aufladungen ohne Entgelt vorzunehmen, die eingetragene
Studienzeit zu
ändern und Zugangsberechtigungen einzutragen, bedeuten aber in
jedem Fall, dass
ein Betrug vorgenommen oder gar eine Straftat der
Dokumentenfälschung begangen
wird, die auch entsprechend verfolgt werden.
Die
bargeldlosen
Zahlungen werden im Rahmen des erforderlichen Geldclearings
regelmäßig
überprüft und Betrugsfälle zur Anzeige gebracht. Wie die
Vergangenheit zeigt,
sind die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörde durchaus von
Erfolg gekrönt,
mit entsprechend harten strafrechtlichen Folgen für die
Betrüger.
Ähnlich
verhält es
sich bei der Nutzung der Chipkarte als Fahrausweis. Diese werden
durch die
jeweiligen Verkehrsunternehmen kontrolliert und werden bei
Verdacht einer
Fälschung eingezogen. Bestätigt sich dieser Verdacht, führt dies
in jedem Fall
zu einer Anzeige, im Fall der Bahn sogar bei der Bundespolizei.
Aber auch hier
laufen bereits seit einiger Zeit die Vorbereitungen zur
Einführung eines
e-Tickets.
Das
Studentenwerk
Thüringen gestattet in seinen Mensen, die Mitarbeiter- und
Studentenausweise
der Hochschulen in Form der thoska (thüringer hochschul- und
studentenwerkskarte)
zur bargeldlosen Zahlung zu nutzen. Selbst gibt es keine Karten
aus.
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