Donnerstag, 12. Februar 2015

Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses beschlossen

Nordhausen (psv) Eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Bürgerhauses hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Gemäß des beschlossenen Gebührentarifs wird für eintrittspflichtige Veranstaltungen für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal 120 €, für den Ratssaal 360  € und für den Seminarraum
30  € fällig. Für jede weitere Stunde wird ein Drittel des jeweiligen Betrages erhoben. (40,-; 120,- und 10,- €). In dieser Grundpauschale sind die Nebenkosten bereits enthalten.

Bei eintrittsfreien Veranstaltungen ist die Grundpauschale  für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal auf 60 €, den Ratssaal auf 180 € und der Seminarraum auf 15 € festgesetzt. Jede weitere Stunde kostet für den Lesesaal 20 €, den Ratssaal 60 € und für den Seminarraum 5 €.


Die Gebührensatzung regelt weiter, dass von der Erhebung einer Gebühr ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht.

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