Nordhausen
(psv) Eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Bürgerhauses hat der Stadtrat der Stadt Nordhausen in seiner gestrigen
Sitzung einstimmig
beschlossen.
Gemäß
des beschlossenen Gebührentarifs wird für eintrittspflichtige
Veranstaltungen für bis zu 3 Stunden für den Lesesaal 120 €, für den
Ratssaal 360 € und für den
Seminarraum
30
€ fällig. Für jede weitere Stunde wird ein Drittel des jeweiligen
Betrages erhoben. (40,-; 120,- und 10,- €). In dieser Grundpauschale
sind die Nebenkosten bereits
enthalten.
Bei
eintrittsfreien Veranstaltungen ist die Grundpauschale für bis zu 3
Stunden für den Lesesaal auf 60 €, den Ratssaal auf 180 € und der
Seminarraum auf 15 € festgesetzt.
Jede weitere Stunde kostet für den Lesesaal 20 €, den Ratssaal 60 € und
für den Seminarraum 5 €.
Die
Gebührensatzung regelt weiter, dass von der Erhebung einer Gebühr ganz
oder teilweise abgesehen werden kann, wenn daran ein öffentliches
Interesse besteht.
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