Mittwoch, 4. Februar 2015

Erneut: Zur Grenze der Presse- und Medienfreiheit

Es ist im Zusammenhang mit dem Attentat auf Redakteure des Satiremagazins Charlie Hebdo viel über Presse- und Meinungsfreiheit geschrieben und diskutiert worden. Und es konnte kaum verwundern, dass die Medienmacher meinten, die Öffentlichkeit müsste in einer Demokratie aushalten , was ihnen von Journalisten und Satirikern unter dem Gesichtspunkt dieser Presse- und Meinungsfreiheit zugemutet wird. Auch wenn schlimmstenfalls unbeteiligte Bürger dabei in Mitleidenschaft gezogen werden (siehe Paris). Ich vermisste bei der ganzen Diskussion den Aspekt der Verantwortung der Medien gegenüber den Bürgern, ich schrieb ja darüber:

Nun lese ich in der ZEIT, dass im Internet falsche Todesanzeigen mit den vollen Namen von Journalisten und Nazi-Gegnern verbreitet worden sind. Keine Rede von (übler) Satire oder (überzogener) Meinungsfreiheit, wohl aber von Drohungen gegen Journalisten der Ruhrnachrichten und der Blogs Ruhrbarone und Nordstadblog. Deren Verursacher (natürlich) in Kreisen der Rechtsextremisten vermutet werden. Der Staatsschutz wird herausfinden, wie die Vorgänge rechtlich einzuschätzen sind. Mir drängt sich demgegenüber wieder einmal die Erinnerung an eine Feststellung der Chefredakteurin des WDR, Sonia Seymour Mikich auf, nach der „wir als Journalisten“ – im übertragenem Sinne - Fehler schönreden, gern hart austeilen, aber ein gläsernes Kinn haben, wenn es um Kritik an uns selber geht. Im Grunde vermisse ich hier wie dort die öffentliche Verantwortung der Medien gegenüber der Öffentlichkeit. Es muss offenbar erst der Staatsschutz in Aktion treten, um festzustellen, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen.

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