BDA, BDI und Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft fordern die
Regierungskoalition auf, den Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz mit
Blick auf freiwillige Praktika von Studierenden zu ändern. Der Entwurf
sieht vor, dass freiwillige Praktika mit einer Länge von mehr als vier
Wochen mit 8,50 Euro pro Stunde vergütet werden müssen.
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer erklärt dazu: „Praktika, die nur zur
beruflichen Orientierung dienen, müssen vom Mindestlohn ausgenommen
werden. Auch und gerade nicht verpflichtend vorgeschriebene Praktika
sind ein wichtiges Instrument, um jungen Menschen Einblicke in die
betriebliche Praxis zu geben und die Berufsfindung zu erleichtern.
Praktika sichern Beschäftigungsfähigkeit und sind eine Basis für
beruflichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für die Absolventen von
Fächern ohne festen Berufsbezug.“
Stifterverbandspräsident Andreas Barner erläutert: „Nur gut jeder vierte
Bachelor-Studierende an Universitäten fällt ein positives Urteil über
die Praxisbezüge im Studium – daher kompensieren viele Studierende diese
Defizite durch freiwillige Praktika. Die Unternehmen, die solche
Praktika anbieten, investieren in diese ein hohes Maß an Zeit und Geld.
Um solche Praktika nicht unattraktiv zu machen, müssen sie vom
Mindestlohn ausgenommen werden. Würden solche Praktika wie
Arbeitsverhältnisse behandelt, würden viele Unternehmen sie künftig
nicht mehr anbieten. Die Einbeziehung studentischer Praktika in die
Mindestlohnregelung würde der Praxisorientierung von Hochschulbildung
schaden.“
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