Nordhausen
(psv) Bis zum 4. Mai erhalten die Wahlberechtigten in der Stadt
Nordhausen die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und die
Kommunalwahlen am 25. Mai 2014. Das sagte jetzt Stadtwahlleiter
Thomas Joachimi.
Vom 5. bis
zum 23. Mai können sich Bürger, die am Wahltag verhindert sind,
Briefwahlunterlagen im Wahlbüro aushändigen lassen. Dazu ist das
Wahlbüro im Neuen Rathaus am Montag und Mittwoch von 8:30 bis 15:30
Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von
8:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
ist die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass
mitzubringen.
Wer die Briefwahlunterlagen per Post
anfordern möchte, kann dazu den Wahlscheinantrag auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung nutzen. Der ausgefüllte Antrag ist dann in
einem ausreichend frankierten Umschlag (0,60 €) an die
Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu
übersenden. Ebenfalls möglich ist eine Beantragung der
Briefwahlunterlagen per Telefax (03631/696811) oder online über
www.nordhausen.de.
Wer sich am Wahltag und zu den
Öffnungszeiten des Wahlbüros nicht in Nordhausen aufhält, kann
sich die Unterlagen an seine Aufenthaltsadresse zusenden lassen.
Auch die Briefwahl direkt im Wahlbüro,
ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, ist möglich. Allerdings
können dann aufgrund der Vielzahl der Stimmzettel längere
Wartezeiten entstehen.
Nicht alle Wahllokale in der Stadt
Nordhausen sind barrierefrei, denn nicht in jedem Wahlbezirk befinden
sich geeignete öffentliche Einrichtungen, die auch mit einem
Rollstuhl erreicht werden können. Auf den Wahlbenachrichtigungen
befindet sich ein Vermerk, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu
erreichen ist oder nicht.
Wer auf ein barrierefreies Wahllokal
angewiesen ist, aber einen solchen Vermerk auf seiner
Wahlbenachrichtigung nicht vorfindet, möchte bitte von der
Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
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