Informationen
zum neuen Verpackungsgesetz
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Seit
dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über
das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige
Verwertung von Verpackungen – VerpackG) in Kraft getreten. Für
Produzenten von verpackter Ware, Vertreiber, aber auch Händler,
Sachverständige und Entsorger sind zahlreiche neue Pflichten
hinzugekommen. Auch Umverpackungen von Verkaufsverpackungen, die
beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind von der
Registrierungspflicht betroffen.
In
den beiden nordthüringer Informationsveranstaltungen
möchten
wir die Mitgliedsunternehmen sensibilisieren und Fragen
beantworten.
Die
Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist
erforderlich:
telefonisch unter 03631 90820 oder per E-Mail an rsc-nord@erfurt.ihk.de
gez.
Diana Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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Montag, 11. März 2019
IHK-Info:
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