1,75 Millionen Thüringer zur Europawahl
am 26. Mai 2019 wahlberechtigt
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Nach Angaben des Thüringer Landeswahlleiters Günter Krombholz werden für die Europawahl am
26. Mai 2019 rund 1,75 Millionen im Freistaat wohnende Bürger wahlberechtigt sein.
Neben den Deutschen könnten sich ca. 30 000 Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union an der Wahl in Thüringen beteiligen. Dazu müssen sich die hier lebenden
ausländischen Unionsbürger in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Anträge für die
Eintragung in ein Wählerverzeichnis sind bei den jeweiligen Gemeindebehörden erhältlich bzw.
unter der Internetadresse des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de abrufbar.
EU-Bürger, die bei der letzten Europawahl 2014 bereits wahlberechtigt waren und zwischenzeitlich
die Gemeinde nicht gewechselt habe, werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Erstmals werden an einer Europawahl fast 45 000 junge Thüringer teilnehmen können.
Insgesamt werden im Freistaat Thüringen mehr Frauen als Männer wahlberechtigt sein
(51,3 Prozent Frauen; 48,7 Prozent Männer).
Die Zahl der Wahlberechtigten in den Altersgruppen setzt sich wie folgt zusammen:
18 bis 20 Jahre 45.000 (davon weiblich: 22.000)
21 bis 44 Jahre 505.000 (davon weiblich: 239.000)
45 bis 69 Jahre 807.000 (davon weiblich: 405.000)
70 Jahre und älter 393.000 (davon weiblich: 232.000)
Wahlberechtigte insgesamt 1.750.000 (davon weiblich: 898.000)
„Mit Stichtag 14. April 2019 werden aus den Einwohnermelderegistern die Wählerverzeichnisse
erstellt und die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl gedruckt. Der Versand der
Wahlbenachrichtigungen erfolgt dann ab dem 16. April 2019“, so der Landeswahlleiter Günter
Krombholz.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse
www.wahlen.thueringen.de
Weitere Auskünfte erteilt:
Büro des Landeswahlleiters
Telefon: 03 61 57 331-91 20
Kontakt: wahlen@statistik.thueringen.deTelefax 03 61 57 331-96 98
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