26. März 2019.
Die BDA erklärt zum Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, die
gewählten Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Verwaltungsrat
des GKV-Spitzenverbands durch hauptamtliche Funktionäre zu ersetzen:
Die
Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch
weiterhin in der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbands über die
gesundheitspolitischen Grundsatzfragen und damit auch über die
Verwendung ihrer Beiträge entscheiden können. Selbstverwaltung heißt,
dass die Beitragszahler maßgeblich mit entscheiden können, wie ihre
Mittel eingesetzt werden. Arbeitgeber und Versicherte aus dem
GKV-Spitzenverband zu entfernen bedeutet daher die Selbstverwaltung zu
schwächen. Das ist das Gegenteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten
Stärkung der der Selbstverwaltung.Erst vor drei Monaten hat die Koalition die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags aufgegeben, angeblich auch, um das Interesse der Arbeitgeber an einer wirtschaftlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen. Dazu passt nicht, jetzt den Arbeitgebern Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten zu nehmen. Offenbar sind die teilweise auch kritischen Positionen der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung nicht gewünscht. |
Dienstag, 26. März 2019
Selbstverwaltung der GKV darf nicht geschwächt werden
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