Dienstag, 26. März 2019

Selbstverwaltung der GKV darf nicht geschwächt werden


 
 

26. März 2019. Die BDA erklärt zum Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums, die gewählten Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands durch hauptamtliche Funktionäre zu ersetzen:
Die Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen auch weiterhin in der Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbands über die gesundheitspolitischen Grundsatzfragen und damit auch über die Verwendung ihrer Beiträge entscheiden können. Selbstverwaltung heißt, dass die Beitragszahler maßgeblich mit entscheiden können, wie ihre Mittel eingesetzt werden. Arbeitgeber und Versicherte aus dem GKV-Spitzenverband zu entfernen bedeutet daher die Selbstverwaltung zu schwächen. Das ist das Gegenteil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der der Selbstverwaltung.
 
Erst vor drei Monaten hat die Koalition die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags aufgegeben, angeblich auch, um das Interesse der Arbeitgeber an einer wirtschaftlichen Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen. Dazu passt nicht, jetzt den Arbeitgebern Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten zu nehmen. Offenbar sind die teilweise auch kritischen Positionen der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung nicht gewünscht.

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