René Fuhrmann und
Nico Deutl sind ein gutes Team. Dabei arbeiten die beiden noch gar nicht
lange zusammen. Erst im Februar hat René Fuhrmann beim Nordhäuser
Blumengeschäft „Blumenwiese“ angefangen, das Nico
Deutl und seine Frau Anja betreiben. „Wir hatten gleich ein gutes
Arbeitsverhältnis“, sagt René Fuhrmann. „Vorher war ich immer alleine
unterwegs, aber inzwischen haben wir so viele Aufträge, dass ich
Unterstützung brauchte“, ergänzt Nico Deutl, der sich im
Geschäft um die Arbeiten „außer Haus“ kümmert. „Wir übernehmen ganz
unterschiedliche Aufgaben im Landschaftsbau, vom Gestalten eines Gartens
bis hin zur Pflege, zum Beispiel Rasenmähen, Baumpflegearbeiten oder
Baumfällungen. Wir arbeiten für private Auftraggeber,
für Städte und Gemeinden und da ist gerade jetzt im Frühjahr viel zu
tun.“
Da kam das neue
Teilhabechancengesetz genau zum richtigen Zeitpunkt. Mit diesem zum
Jahresbeginn gestarteten Förderinstrument unterstützt das Jobcenter des
Landkreises Nordhausen auch den neuen Job von René
Fuhrmann im Geschäft „Blumenwiese“. „Durch unsere gute Zusammenarbeit
mit Unternehmen, Kommunen, Vereinen und freien Trägern konnten wir das
neue Teilhabechancengesetz sehr schnell mit Leben füllen“, so
Jobcenter-Geschäftsführer Heiko Röder. „Schon im Januar
konnten wir die ersten Teilnehmer vermitteln. Jetzt, nach rund drei
Monaten, liegen uns mehr als 60 Anfragen vor und rund 40 Anträge konnten
wir bereits bewilligen.“ Mit dem Teilhabechancengesetz kann das
Jobcenter gezielt Menschen unterstützen, die seit zwei
Jahren und länger auf Arbeitssuche sind. Gezahlt werden
Lohnkostenzuschüsse von 50 bis zu 100 Prozent für zwei bis zu fünf Jahre
- auch für reguläre, tarifgebundene Tätigkeiten auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt. Zudem können bei Bedarf Weiterbildungen und eine
Betreuung zur besseren Integration in den Arbeitsalltag gefördert
werden.
Elke Wilde, die als
Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice auch René Fuhrmann betreut,
begrüßt das große Interesse gerade von Unternehmen. „Unser Ziel ist es
natürlich, dass die Beschäftigung auch nach
dem Auslaufen der Lohnzuschüsse fortgesetzt wird bzw. die Teilnehmer in
der geförderten Beschäftigungszeit so viel lernen und praktische
Fertigkeiten sammeln, so dass sie anschließend gute Chancen haben, eine
Arbeit zu finden“, sagt Elke Wilde. Ähnlich verhält
es sich auch bei René Fuhrmann. Der 46Jährige ist gelernter
Fließenleger, hat aber während einer Maßnahme beim Harzklubzweigverein
in Auleben bereits Erfahrungen in der Landschaftspflege gesammelt.
„Daher kannten wir uns und mir ist seine Arbeitsweise positiv
aufgefallen“, erinnert sich Nico Deutl, der selbst aus einer
Gärtnereifamilie in der Goldenen Aue stammt. Durch die Unterstützung des
Nordhäuser Jobcenters konnten die Deutls René Fuhrmann schon nach
kurzer Zeit einstellen. „Ein solches Regelinstrument gab
es bislang nicht“, betont Heiko Röder. „Wir können mit dem
Teilhabechancengesetz auch klassische wirtschaftliche Tätigkeiten
fördern und damit auch einen Neustart in den allgemeinen Arbeitsmarkt
ermöglichen.“
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