Kellner: „Anspruch und Wirklichkeit gehen bei Rot-Rot-Grün weit auseinander“
Erfurt
– Als verfassungswidrig hat die CDU-Landtagsfraktion am Donnerstag die
geplante Änderung
des Thüringer Wahlgesetzes durch die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit
bezeichnet. „Die Einführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Quote
verstößt gegen die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze, Rechte der Parteien
und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes“,
so der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner. Niemand dürfe aufgrund seines
Geschlechts oder anderer Merkmale bevorzugt oder benachteiligt werden.
Abgeordnete sitzen nach Kellners Worten „nicht als Repräsentanten von
Identitätsmerkmalen im Landtag“. Jeder Bürger
müsse rechtlich unabhängig vom Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften
die Möglichkeit haben, sich um ein Mandat zu bewerben. Dieser Grundsatz
ist laut Kellner gewährleistet und wird durch gesetzliche Quoten
ausgehöhlt.
Zugleich
kritisiert die Unionsfraktion die Regierungskoalition als wenig
glaubwürdig, wenn sie im Land den Parteien die Quote per Wahlgesetz
aufzwingt, sie bei den Listenaufstellungen
für die anstehenden Kommunalwahlen oft genug selbst missachtet. So
kandidieren auf der Kreistagsliste der Partei DIE LINKE
im Saale-Orla-Kreis neben 22 Männern nur 7 Frauen. Noch
gravierender fällt diese Bilanz bei Bündnis 90/Die Grünen im Weimarer
Land aus, wo bei sieben Kandidaten lediglich eine Frau vertreten ist.
Die Spitze bildet jedoch die SPD im Landkreis Sömmerda,
die zur kommenden Kommunalwahl nur eine Frau aufstellt, hingegen aber
20 Männer nominiert hat. Dies entspricht einer Quote von 4,8 Prozent.
Die
Grünen kommen den Paritätsbestrebungen auch in entgegengesetzter
Richtung nicht nach. Besonders ist der Verstoß gegen die eigene
politische Überzeugung bei der Kommunalwahlliste
in Ilmenau. Hier treten 14 Frauen aber nur 9 Männer an - im Land wäre
das laut vorliegendem Entwurf zum Wahlgesetz verboten.
Matthias Thüsing
Pressereferent
Pressestelle am 28.03.2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen