Gewerbetreibende
und Freiberufler in Deutschland finden derzeit in ihrem
Fax-Ausgang einen Ausdruck vor. Eine Kennung hat das Fax nicht und
auch sonst sind keine Absenderangaben zu erkennen. Nur aus dem
Kleingedruckten lässt sich ein Firmenname erahnen: FS24.
Überschrieben ist es mit „Branchenbuch Thüringen“. Unterhalb
der Anrede heißt es: „[…] bitte prüfen Sie die
untenstehenden Angaben auf ihre Richtigkeit, gegebenenfalls
korrigieren oder ergänzen Sie ihre firmenrelevanten Daten für
die korrekte Eintragung im Branchenbuch […]“ Die
Empfängerdaten sind teilweise eingetragen. Es fehlen aber noch
die Branchenangabe und die E-Mail-Angabe. Retour an Telefax steht
fettgedruckt auf dem Formular, wo eine britische Nummer mit 0044
vorweg angegeben ist.
Wer
das Fax unterschrieb und zurücksandte, in der Annahme, es ginge
bei einer laufenden Geschäftsverbindung um die Überprüfung von
Bestands-daten, tappte in eine Falle. Im Kleingedruckten des
Formulars heißt es: “Leistungsbeschreibung und
Geschäftsbedingungen der FS24 […] Mit Ihrer Unterschrift kommt
dieser Vertrag zustande. Gegenstand des Vertrages ist die
Veröffentlichung des Standard Plus Eintrages auf unserem
Onlinebranchenbuch.“ Um welches Branchenbuch es sich handelt,
ist nicht erkennbar. “Die Bereitstellung Ihres Standard Plus
Eintrages beträgt 984 € netto für 24 Monate und ist im Voraus,
nach Rechnungserhalt innert 30 Tagen zur Zahlung fällig.“
Weiterhin wird auf die automatische Verlängerung hingewiesen.
Als
Industrie- und Handelskammer Erfurt weisen wir die Unternehmen in
Nordthüringen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um
einen Betrugsversuch handelt.
Online
lassen sich weitere Informationen hierzu finden. So empfehlen dort
Rechtsanwälte: Wer irrtümlich das Formular unterschrieben hat
und eine Rechnung erhält, sollte auf diese oder auf Mahnungen und
ähnliches schlichtweg nicht reagieren. Anwaltliche Unterstützung
brauche man vorerst nicht. Nur dann, wenn sich ein in Deutschland
zugelassenes Inkassobüro meldet, muss reagiert werden. Es können
sonst Nachteile bei Schufa & Co drohen. Und natürlich dann,
wenn sich ein Gericht meldet. Doch dieser Fall wird als recht
unwahrscheinlich eingeschätzt.
gez.
Diana Stolze
Leiterin
Regionale Service-Center
Landkreise
Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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