Donnerstag, 2. Juni 2016

Anträge für Ehrenamtsförderung

Noch bis zum 30. Juni können sich ehrenamtlich Aktive beim Landratsamt Nordhausen für eine finanzielle Förderung bewerben. Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt für die Ehrenamtsförderung im Landkreis Nordhausen dafür auch in diesem Jahr rund 32.500 Euro zur Verfügung. Vereine, Selbsthilfegruppen, kirchliche Organisationen und andere Initiativen können mithilfe eines kurzen Förderantrages ihr Anliegen vorstellen. Das Antragsformular dafür steht auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-nordhausen.de/ehrenamtsfoerderung.html zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Außerdem ist das Formular über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung im Landratsamt, Sylke Menzel erhältlich, die auch gern Fragen beantwortet und Hinweise gibt. Telefonisch ist sie erreichbar unter 03631 911 470 oder per E-Mail an smenzel@lrandh.thueringen.de.


Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die vorhandenen Mittel ausschließlich dazu bestimmt, besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern, Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen sowie ehrenamtlich Tätigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten. Die Auszahlung einer möglichen Förderung kann voraussichtlich Ende Oktober erfolgen. Bis zum 31. Januar des Folgejahres soll dann der entsprechende Zuwendungsnachweis über die antragsgemäße Verwendung der bewilligten Mittel an das Landratsamt gegeben werden.
Mitteilung des Landratsamtes Nordhausen am 02.06.2016

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