Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig
vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung
und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist heute
(Donnerstag) vom Bundestag abschließend beraten und beschlossen worden.
Die Regelung soll am 1. November 2015 in Kraft treten. Ziel ist es, die
Situation junger Flüchtlinge deutschlandweit zu verbessern und ihre
Rechte zu stärken.
"Mit diesem Gesetz sichern und verbessern wir
den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge zu uns
kommen", betonte Manuela Schwesig. "Wir denken von den
Kindern her, die alleine aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und
deshalb unsere Hilfe und Unterstützung brauchen."
Das Gesetz
regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am
Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten
Minderjährigen ausrichtet. Zugleich wird das Mindestalter zur Begründung
der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 angehoben.
Dadurch bekommen auch 16- und 17-Jährige für das komplexe Asylverfahren
einen gesetzlichen Vertreter und werden nicht länger wie Erwachsene
behandelt. Das Gesetz stellt außerdem klar, dass ausländische Kinder und
Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben,
d.h. sie können z.B. eine Kita oder Hort besuchen oder an Sportangeboten
der Jugendarbeit teilnehmen.
"Es darf keine Kinder erster und zweiter Klasse in Deutschland geben", so die Bundesfamilienministerin,
"und auch keinen Kinderschutz erster und zweiter Klasse. Kinder und
Jugendliche brauchen unsere besondere Hilfe und Unterstützung. Das gilt
gerade für jene, die ohne Familie zu uns kommen."
Im Hinblick auf den Kinderschutz in Erstaufnahmeeinrichtungen erklärt Ministerin Schwesig:
"Wir müssen auch hier noch weitere Maßnahmen ergreifen. Es ist wichtig,
dass Flüchtlingskinder und Jugendliche in den Unterkünften besser vor
Gewalt und Missbrauch geschützt werden können. Auch das müssen wir jetzt
schnell gesetzlich umsetzen."
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 1. Juni 2015 das Modellprojekt "Willkommen bei Freunden" gestartet.
Das
mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018
durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von
jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Das Programm bietet
den Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben
Unterstützung, indem u.a. folgende Angebote gemacht werden:
- Beratungsangebote für Jugendämter und ggf. weitere Ämter der Kommunalverwaltung
- Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
- Qualifizierungsangebote
- Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote
Zudem
wird das Programm erfolgreiche Integrationsprojekte, -initiativen und
-ideen bundesweit bekannt machen und zeigen, dass es in Deutschland viel
gesellschaftliches Engagement gibt und dass Flüchtlinge mit
Unterstützungsbedarf vor Ort auch die passende Unterstützung bekommen
können.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
Mitteilung des BMFSFJ am 15. Oktober 2015
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